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wir vermitteln in Zusammenarbeit mit den zuständigen Vormündern Kinder,
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UNSERE GRUNDBEDINGUNGEN FÜR DIE ANMELDUNG ADOPTIONSWILLIGER PAARE: |
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ungewollte Kinderlosigkeit
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Alter beider Partner unter 38
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Wohnsitz in der Schweiz
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Von der Anmeldung bis zur Adoption vergehen in der Regel mehrere Jahre und nach unserer fachlichen Überzeugung sollte der Altersunterschied zwischen Kind und Eltern viel mehr als 40 Jahre nicht übersteigen. Zudem erscheint es uns bei der geringen Zahl an zur Adoption freigegebenen Kindern angemessen, ungewollt kinderlose Paare gegenüber Familien mit einem oder mehreren eigenen Kindern vorzuziehen. Auch geschäftspolitische Überlegungen spielen eine Rolle. Mit einer Erhöhung unserer Altersgrenze oder dem Einbezug von Paaren mit eigenen Kindern würde unser Abklärungsaufwand beträchtlich ansteigen und zugleich würden sich die Chancen für das einzelne Paar weiter verschlechtern.
Interessierte Paare laden wir zu einem Informationsnachmittag ein. Diese Nachmittage finden in der Regel monatlich statt. Erhält ein Paar bei diesem Anlass den Eindruck, dass unsere Arbeitsweise ihm entspricht, kann es ein Anmeldeformular beziehen und sich anschliessend anmelden. An Paare, die bereit sind, ein schwer krankes, behindertes oder älteres Kind zu adoptieren, werden zusätzliche Anforderungen gestellt. Für diese äusserst anspruchsvolle Aufgabe kommen auch Paare in Frage, die bereits Kinder haben oder die älter sind als 38 Jahre. Nähere Angaben erhalten Sie über unsere Fachstelle. |
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ADOPTION EINES KINDES AUS DEM AUSLAND: |
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Wenn Sie sich für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland interessieren, empfehlen wir Ihnen, sich an eine der Adoptionsvermittlungsstellen zu wenden, die sich der Konferenz der Adoptionsvermittlungsstellen der Schweiz KAVS angeschlossen haben. Das Verzeichnis finden Sie unter diesem Link.
Für die Auswahl einer seriösen Adoptionsvermittlungsstelle dienen Ihnen die Hinweise unter diesem Link. |
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