Optimale Zusammenarbeit im Adoptionsbereich
Die Aufnahme eines Kindes bis hin zur Adoption desselben durch die Adoptiveltern erfordert komplexe Leistungserbringungen von 5 bis 7 Institutionen nebst den Hauptbeteiligten leibliche Mutter/Eltern, Kind und Adoptiveltern. Beurteilen darf man die Qualitt daher nicht nur auf innerbetriebliche Ablufe und auf bestehende Strukturen, sondern es erfordert auch die Bercksichtigung, dass verschiedene Institutionen unterschiedliche Vorstellungen zum Thema Adoption haben. So braucht es nebst der internen, eine interprofessionelle und interinstitutionelle Qualittsentwicklung. Die Qualitt der Zusammenarbeit zwischen den Angehrigen verschiedener Berufe und Institutionen ist zentral fr die Qualitt der Gesamtleistung. Um einen Konsens zu finden, brauchen die "Akteure im Feld" eine Eingigkeit bezglich Werte und Normen.
Anhand eines Fallbeispieles wird diese interprofessionelle Zusammenarbeit im Workshop erarbeitet.
Herr lic. iur. Thomas Angehrn, Amtsvormund der Stadt St. Gallen als Mitleiter dieses Workshop sieht die mgliche Vorgehensweise und Zusammenarbeit im Adoptionsbereich folgendermassen:
In der Schweiz werden jhrlich ungefhr 40 Kinder zur Adoption freigegeben. Dabei sind die Adoptionen von auslndischen Kindern und die Stiefkindadoptionen nicht mitgezhlt. Aufgrund dieser geringen Zahl der zur Adoption freigegebenen Kinder ist der Ablauf einer Adoption fr die meisten Vormunde ungewohnt. Nachfolgend halte ich deshalb fest, welche Schritte nach meinem Dafrhalten bei einer Adoption zu bercksichtigen sind. Dabei geht es mir nicht in erster Linie um die rechtlichen Aspekte, sondern um den zwischenmenschlichen Prozess. Im weiteren halte ich fest, wo sich die Vormunde Untersttzung und Begleitung holen knnen und wie eine interdisziplinre Zusammenarbeit im Adoptionsbereich aussehen kann.
Vorliegend gehe ich davon aus, dass die Mutter bereits vor der Geburt beabsichtigt, ihr Kind zur Adoption freizugeben. In diesem Fall wird fr das ungeborene Kind eine Beistandschaft nach Art. 309 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) errichtet. Das Kind wird sptestens dann unter Vormundschaft nach Art. 312 Ziff. 2 / 368 ZGB gestellt, wenn die Mutter einer knftigen Adoption durch ungenannte Dritte eingewilligt hat. Diese Zustimmung darf nach Art. 265b ZGB nicht vor Ablauf von sechs Wochen seit der Geburt des Kindes erteilt werden. Die Mutter kann diese Zustimmung innert sechs Wochen seit der Entgegennahme durch die Vormundschaftsbehrde widerrufen.
Auch wenn die Mutter erst nach der Geburt beabsichtigt, ihr Kind zur Adoption freizugeben, gelten nach meiner Meinung die nachfolgenden Ueberlegungen sinngemss.
1. Gegenseitiges Kennenlernen und Rollenklrung
- Gegenseitiges Kennenlernen von Mutter und Beistand und Vertrauensbildung
- Kennenlernen des Umfeldes der Mutter (wer hat allenfalls einen Einfluss auf die Mutter? Wie ist das Umfeld zur Adoption eingestellt? Ist der Vater bekannt? Wenn ja, wie und wann ist er einzubeziehen?)
- Klrung meines Auftrages als Beistand
- Klrung der Erwartungen der Mutter und allenfalls ihres Umfeldes
- Klrung des Auftrages von anderen beteiligten Institutionen (z.B. Fachstelle fr Adoption, Spital) und Begleitpersonen
Die Auftrags- und Rollenklrung hat in jeder Phase immer wieder neu zu geschehen, da sich die Aufgabenstellungen stets ndern und allenfalls auch weitere Personen hinzukommen.
2. Ist eine Adoptionsfreigabe fr die Mutter, fr das Kind und fr ihr Umfeld der richtige Weg?
Die Adoptionsfreigabe ist fr alle Beteiligten, insbesondere aber fr Mutter und Kind ein ganz entscheidender Schritt. Das Leben wird in eine andere Bahn gelenkt. Es liegt in der Verantwortung des Beistandes, folgende Fragen zusammen mit der Mutter, allenfalls auch mit ihrem Umfeld und anderen Fachstellen zu klren:
- Welche Alternativen gibt es neben der Adoptionsfreigabe?
- Welches sind die Vorteile, welches sind die Nachteile der verschiedenen Mglichkeiten?
- Wie stellt sich die Mutter und allenfalls auch ihr Umfeld zu diesen Mglichkeiten?
- Welches sind die Beweggrnde fr eine Adoptionsfreigabe?
Ob die Mutter ihr Kind nach diesem Klrungsprozess weiterhin zur Adoption freigeben will oder ob sie einen anderen Weg whlt, liegt einzig in der Befugnis der Mutter. Dies hat der Beistand zu akzeptieren, auch wenn er selbst anders entscheiden wrde. Ebenfalls hat er zu akzeptieren, dass bei einer Adoptionsfreigabe niemals alle Beweggrnde aufgedeckt und bearbeitet werden knnen.
3. Suche nach einer geeigneten bergangsfamilie
Meist wird das Kind, das zur Adoption freigegeben wird, in einer bergangsfamilie zwischenplatziert, dies insbesondere aus folgenden Grnden:
- Die Mutter hat das Recht, die Adoptionsfreigabe innerhalb der in Art. 265b ZGB festgesetzten Fristen zu widerrufen.
- Der Beistand hat zusammen mit der Mutter gengend Zeit, eine knftige Adoptivfamilie zu suchen.
Bei diesem Vorgehen ist folgendes zu beachten:
- Wo sich das Kind auch immer befindet, der Abschied und die Uebergabe ist gut zu planen.
- Einerseits hat die Uebergangsfamilie eine gewisse Nhe zum Kind aufzubauen, andererseits muss sie sich bewusst sein, dass sie das Kind zu gegebener Zeit wieder abzugeben hat. Dies ist eine nicht zu unterschtzende Aufgabe. Es ist deshalb dafr zu sorgen, dass die Uebergangsfamilie kompetent begleitet wird. Wegen diesen Ablsungsschwierigkeiten ist auch zu prfen, ob eine professionelle Uebergangsfamilie gewhlt werden soll.
Wird das Kind direkt in der knftigen Adoptivfamilie platziert, dann muss fr alle klar sein, dass die knftigen Adoptiveltern das Kind wieder zurckgeben mssen, wenn die Mutter whrend der gesetzlichen Frist die Adoptionsfreigabe widerruft.
4. Geburt
Der Beistand hat dafr zu sorgen, dass die Mutter vor, whrend und nach der Geburt in jeder Hinsicht gut betreut wird.
5. Suche nach einer geeigneten Adoptivfamilie
Nach meinem Dafrhalten sind bei der Suche nach einer geeigneten Adoptivfamilie wenn mglich folgende Punkte zu beachten:
- Die Mutter und gegebenenfalls auch der Vater sind je nach ihren Voraussetzungen in diesen Prozess einzubeziehen. Sie haben sich z.B. zu berlegen, wie die knftige Adoptivfamilie fr ihr Kind aussehen knnte.
- Aufgrund der verschiedenen Gegebenheiten (z.B. Gesundheitszustand des Kindes, Wnsche der biologischen Eltern, Besonderheiten beim Herkunftsmilieu) hat der Vormund allenfalls zusammen mit anderen Fachpersonen ein Anforderungsprofil der knftigen Adoptiveltern zu erstellen.
- Es ist wichtig, dass der Vormund nicht in seinem Umfeld nach adoptionswilligen Ehepaaren sucht und zwar insbesondere deshalb, weil er Gewhr zu bieten hat, dass er unabhngig bleibt und dass sich niemand ihm gegenber verpflichtet fhlt. Die Gefahr wre auch gross, dass eine unangemessene Machtposition entstehen knnte.
- Die Fachstelle fr Adoption hat verschiedene Ehepaare zur Hand, die wnschen, ein Kind zu adoptieren. Sie hat von jedem Ehepaar aufgrund von mehreren Gesprchen, Berichten und Abklrungen ein ausfhrliches Dossier angelegt. Diese Paare mussten sich u.a. mit ihrer Motivation, ein Kind adoptieren zu wollen, auseinandersetzen. Sie wurden auch mit der Tatsache konfrontiert, dass sie zwar Adoptiv-, niemals aber biologische Eltern von einem adoptierten Kind werden knnen.
- Die Fachstelle fr Adoption stellt dem Vormund mehrere Dossiers von adoptionswilligen Ehepaaren zur Verfgung, die nach ihrer Einschtzung dem Anforderungsprofil entsprechen knnten.
- Der Vormund hat - wenn mglich - zusammen mit der Mutter aus den verschiedenen Dossiers die geeigneten Adoptiveltern auszuwhlen. Dabei ist es selbstverstndlich, dass ein gegenseitiger Persnlichkeitsschutz zu bercksichtigen ist. Auch wenn die Fachstelle fr Adoption eine grosse Vorarbeit geleistet hat, hat er mit den mglichen Adoptiveltern zusammenzukommen, damit er sich selbst von ihnen ein Bild machen kann. Er hat sie ber die Umstnde der Eltern und des Kindes aufzuklren und gegebenenfalls die Mutter ber seine Eindrcke zu informieren. Wnschenswert, aber nicht immer mglich ist es, dass der Vormund und die Mutter zusammen den definitiven Entscheid treffen knnen. Auf diese Weise wird die Mutter als Mutter ernst genommen, und sie hat Verantwortung mitzutragen.
- Zu prfen ist auch, ob es sinnvoll ist, dass eventuell zwischen der Mutter und den knftigen Adoptiveltern eine inkognito-Begegnung stattfindet. Wichtigste Voraussetzung dafr ist, dass alle eine solche Begegnung wnschen. Dies kann das gegenseitige Verstndnis und die gegenseitige Achtung frdern.
- Ebenfalls abzuklren ist, ob zwischen der Mutter und den knftigen Adoptiveltern ein schriftlicher Kontakt via Vormund aufrecht zu erhalten ist. Allenfalls kann es sinnvoll sein, dass auf einen schriftlichen Kontakt verzichtet wird, der Vormund aber beide Seiten mndlich ber die Entwicklung des Kindes und ber wichtige Ereignisse informiert.
6. bergabe des Kindes an die knftigen Adoptiveltern
Den knftigen Adoptiveltern wie auch dem Kind muss Zeit und die Mglichkeit eingerumt werden, einen Kontakt aufzubauen und ein Gespr freinander zu bekommen. Sinnvoll ist es deshalb, wenn die knftigen Adoptiveltern das Kind vor der definitiven Uebergabe einige Male besuchen gehen.
7. Begleitung der Mutter, Begleitung der knftigen Adoptiveltern
Mit der bergabe des Kindes tritt sowohl fr die Mutter als auch fr die knftigen Adoptiveltern eine neue, aussergewhnliche Situation ein. Es ist deshalb wichtig, dass diese Personen gut begleitet werden. Dabei fallen dem Vormund insbesondere folgende Aufgaben zu:
- Er hat dafr zu sorgen, dass der Mutter, den knftigen Adoptiveltern und ntigenfalls weiteren betroffenen Personen kompetente Begleitpersonen zur Verfgung stehen.
- Er hat die Koordination zwischen den Begleitpersonen zu bernehmen.
- Wenn es vereinbart und angemessen ist, hat er die Informationen zwischen der Mutter und den knftigen Adoptiveltern weiterzuleiten.
8. Sicherstellung von Begleitmglichkeiten und eines Informationsaustausches nach der Adoption
Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens erlischt die Vormundschaft fr das Kind. Nach diesem Zeitpunkt gibt es keine vom Gesetz vorgeschriebene Begleitung mehr. Ich vertrete aber die Meinung, dass die Adoption ein lebenslanger Prozess ist. Deshalb hat der Vormund vor der Niederlegung seines Mandats wenn mglich folgendes zu regeln:
- Wohin knnen sich die leiblichen Eltern wie auch die Adoptiveltern wenden, wenn Fragen auftauchen oder wenn sie Probleme haben?
- Wer ist dafr besorgt, dass weiterhin ein Informationsaustausch zwischen leiblichen Eltern und Adoptiveltern stattfinden kann?
In der Regel werden diese beiden Aufgaben von der Fachstelle fr Adoption wahrgenommen. Sie wird allenfalls Hilfesuchende an andere Fachleute weiterweisen..
Das oben aufgezeichnete Vorgehen mag aufwendig erscheinen. Ich bin jedoch davon berzeugt, dass gerade dank dieses Prozesses sich das Kind in der neuen Familie wohl fhlen darf und seine leiblichen Eltern, aber auch die knftigen Adoptiveltern einen ihnen gemssen Platz bekommen knnen. Dabei ist entscheidend wichtig, dass zwischen diesen Beteiligten eine gegenseitige Achtung heranwachsen kann. Leibliche Eltern und Adoptiveltern sollen sich ergnzen, damit auf diese Weise ein Ganzes werden kann.
Eine gegenseitige Ergnzung ist ebenfalls zwischen dem Beistand/Vormund sowie den brigen beteiligten Fachstellen und Begleitpersonen gefragt. Insbesondere die Fachstelle fr Adoption kann in diesem Prozess eine wichtige Aufgabe leisten. Da - wie bereits eingangs erwhnt - die meisten Vormunde auf dem Gebiet der Adoption keine Fachleute sind, ist es entlastend zu wissen, dass ihnen bei dieser Fachstelle kompetente Gesprchspartner zur Verfgung stehen, die nicht nur die Vormunde, sondern auch die leiblichen Eltern, die Adoptiveltern und die Adoptierten selbst beraten und untersttzen knnen.
lic. iur. Thomas Angehrn, Amtsvormund bei der Stadt St. Gallen
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