Diskussionsgrundlage fr den Fachkongress, 2.- 4. November 2000
1. Bedrfnisse und Rechte des Kindes
Jedes Kind hat Anrecht auf die Befriedigung seiner existentiellen Bedrfnisse:
Angenommensein in seiner Eigenart und mit seiner Geschichte
Aufgenommensein in einer Gemeinschaft, sich zugehrig fhlen knnen
Ermglichung und Untersttzung seiner individuellen Entwicklung
uneigenntzige Zuwendung
mindestens eine verlssliche Bezugsperson
Schutz und Geborgenheit
Befriedigung seiner physischen Grundbedrfnisse
Materielle Grundversorgung
2. Schutz der Bedrfnisse und Rechte des Kindes
Dafr verantwortlich sind in erster Linie die Eltern. Sie sind im Besitz des Sorgerechtes. Sie knnen und sollen Untersttzung und Hilfestellungen ihres sozialen Netzes in Anspruch nehmen.
Kann das bestehende Bezugssystem die Befriedigung der elementaren Bedrfnisse des Kindes nicht gewhrleisten oder seine Rechte nicht schtzen, mssen dem Kind durch Fachpersonen Hilfestellungen gegeben werden. Das Kind braucht zudem eine verlssliche Ansprechperson, die es whrend der verunsichernden Abklrungszeit begleitet und sein Wohl ins Zentrum ihrer Aufmerksamkeit rckt.
Nun muss abgeklrt werden, welche Massnahmen der Situation angemessen und fr das Kind hilfreich sind:
‑ Untersttzung des bestehenden Bezugsystems
‑ Erweiterung des bestehenden Bezugsystems
‑ Ersatz des bestehenden Bezugsystems
Um Entscheidungen treffen zu knnen braucht es eine umfassende Abklrung durch Fachpersonen, allenfalls unter Beizug von ExpertInnen
2.1. Abklrung
Eine Reihe von Fragen mssen beantwortet werden:
Ist eine sofortige Herausnahme notwendig? (SOS‑Platzierung, in der Regel auf 3 Monate befristet)
Welche Stellen sind involviert und wie sind deren Ziele, Haltungen, Aufgaben? (Transparenz schaffen)
Wer vertritt die Interessen des Kindes?
Ist die Grundversorgung des Kindes gewhrleistet?
Braucht das Kind medizinisch‑psychiatrische Betreuung?
Gilt es Kindschutzmassnahmen zu errichten?
Welcher Art sind die Bindungen des Kindes zu seinen Familienangehrigen?
Gibt es im Umfeld des Kindes eine verlssliche Bezugsperson?
Welches sind die Ressourcen der Herkunftsfamilie? Wie knnen sie genutzt werden?
Wie bedeutsam ist fr das Kind sein ausserfamilires Beziehungsgeflecht?
Wie sieht die lngerfristige Perspektive aus?
Wo soll das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben?
Wer leistet die Betreuung im Alltag?
Wie ist die schulische Situation?
In welcher zeitlichen Abfolge knnen welche Schritte unternommen werden?
2.2. Massnahmen
Je nach Ergebnis der Abklrung kommen unterschiedliche Massnahmen in Frage:
Untersttzung des bestehenden Bezugssystems:
beispielsweise durch Krippe, Tagesfamilie, sozialpdagogische Familienbegleitung, Kontaktfamilie fr Wochenenden und /oder Ferien, ambulante Massnahmen, finanzielle Untersttzung
Erweiterung des bestehenden Bezugssystems:
beispielsweise durch Pflegefamilie, Heim, Internat, Wohngruppe, Kontaktfamilie
Ersatz des bestehenden Bezugssystems:
Der Lebensmittelpunkt wird in ein neues Bezugsystem verlegt in eine Institution
oder Pflegefamilie (zeitlich begrenzt als bergangsplatzierung, zeitlich
unbegrenzt als Dauerplatzierung oder zur Adoption)
3. Platzierung in Pflegefamilie
Wird als Massnahme die Platzierung in eine Pflegefamilie gewhlt, muss einer Fachperson die Verantwortung und die Kompetenz fr den Prozess der Platzierung bertragen werden.
3.1. Rollenklrung
In einem Pflegeverhltnis sind viele Personen involviert und mssen einbezogen werden:
Kind
abgebende Familie
Helfernetz der Eltern
rechtliche Vertretung des Kindes
kontinuierliche Begleit‑ und Ansprechperson des Kindes
Vormundschaftsbehrde
finanzierende Stelle
aufnehmende Familie
Bewilligungsinstanz
Aufsichtsbehrde
fachliche Begleitung, Beratungsstelle
TherapeutInnen des Kindes
Schule
In Zusammenarbeit mit den Beteiligten erarbeitet die verantwortliche Person einen Hilfeplan, klrt die Rollen und Kompetenzen und verteilt die anstehenden Aufgaben.
3.2. Platzierungskriterien
3.2.1. Was braucht das Kind?
Um den spezifischen Bedrfnissen des Kindes entsprechen zu knnen, muss folgendes beachtet werden:
dem Alter und Entwicklungsstand angemessener Einbezug und Information
Kontakte zu wichtigen Bezugspersonen
geeignete Schulungsmglichkeiten
kulturelle Hintergrnde
therapeutische / sonderpdagogische Indikationen
Hilfeplan erstelle (siehe auch 4.3): In diesem Rahmen ist auch zu klren:
Braucht es eine bergangsplatzierung? Wenn ja, in welchem Rahmen?
Wieviel Zeit brauchen zustzliche fachlich qualifizierte Abklrungen?
Knnen durch diese weitere Beziehungsabbrche verhindert werden?
Wie werden bestehende Bindungen des Kindes whrend dieser Phase geschtzt?
3.2.2. Was kann die Herkunftsfamilie beitragen?
Je nach Situation der Herkunftsfamilie knnen Ressourcen fr das Pflegeverhltnis erwirkt und nutzbar gemacht werden:
Zustimmung zur Platzierung
Mitarbeit im Platzierungsprozess
bernahme von Verantwortung in Teilbereichen
Bereitschaft zur Zusammenarbeit
Aufrechterhaltung des Kontaktes zum Kind
Interesse an der Entwicklung des Kindes
3.2.3. Was muss die Pflegefamilie leisten?
Ein fremdes Kind in der Familie zu betreuen ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Deshalb muss eine Pflegefamilie eine hohe Bereitschaft mitbringen fr:
Vorbereitung auf ihre Aufgabe
Zusammenarbeit mit allen Beteiligten
Akzeptanz der Herkunftsfamilie
Erfllung des Auftrages gemss Zielformulierungen und Hilfeplan
Fortbildung und Beratung
Eine Fremdplatzierung ist immer ein Prozess, welcher mit dem Eintritt des Kindes in ein anderes System nicht abgeschlossen ist. Wohlbefinden, Erwartungen, Rollen, Zustndigkeiten, Haltungen der Beteiligten mssen regelmssig thematisiert werden. Die Ziele und Auftrge mssen unter Einbezug der Lebensphase des Kindes berprft und allenfalls neu definiert werden.
4. Das Pflegeverhltnis
Das System Pflegeverhltnis bedarf der guten Vorbereitung, Steuerung, Begleitung und Untersttzung, wenn es gelingen soll. Denn nicht alle am Pflegeverhltnis Beteiligten vertreten in Bezug auf das Kind die selben Interessen. Konflikte auf der Ebene der Erwachsenen werden zu einer Belastung und fhren beim Kind zu schweren Loyalittskonflikten.
Richtschnur bei der Gestaltung des Pflegeverhltnisses muss immer die Perspektive des Kindes sein. Die Verantwortung fr die einzelnen Prozesse ist festzulegen. Die Rollen der Beteiligten zu klren.
4.1 Systemische Vorgehensweise
Die Hilfe muss bei der Fremdunterbringung immer an mehreren Punkten gleichzeitig ansetzen und die Betroffen einbeziehen:
● die Beteiligten werden umfassend informiert und in den Platzierungsprozess einbezogen
● die Pflegeeltern werden im Hinblick auf zu erwartende Probleme mit dem Kind und die Beziehungsdynamik umfassend vorbereitet und beraten
● die Eltern brauchen Hilfe bei der Verarbeitung ihrer Konflikte und Schuldgefhle
● bei traumatischen Erfahrungen werden fr das Kind therapeutische Hilfen bereitgestellt
4.2 Gestalten des Wechsels
Die Gestaltung des Wechsels ist eine wesentliche Grundlage fr das Gelingen des Pflegeverhltnisses. Diese beinhaltet eine intensive Begleitung durch Fachperson(en) und dem Kind Zeit lassen fr das Kennenlernen der neuen Situation:
Besuche des Kindes und nach Mglichkeit der Herkunftseltern in der Pflegefamilie
Entlastung der Eltern von Schuldgefhlen (Modell Erziehungskraft Erziehungslast)
Den Beitrag der Eltern zum Wechsel wertschtzen (getragene Platzierung)
zulassen von Abschiedsschmerz und Trauer beim Kind
Gesprche und Rituale suchen und finden, die dem Kind das Gefhl von Kontrolle ber die Situation und die Verarbeitung der Vernderungen ermglichen.
Durch Positive Botschaften dem Kind einen Neubeginn ermglichen
nach Mglichkeit offene und verlssliche Organisation von Besuchskontakten zu den leiblichen Eltern.
4.3 Hilfeplan weiterentwickeln
Der Hilfeplan entwirft eine klare und langfristige Perspektive ber die weitere Entwicklung und Betreuung des Kindes, um zu gewhrleisten, dass mglichst wenige Wechsel der Pflegeeltern und mglichst wenig weitere Trennungen fr das Kind entstehen. Er wird im Rahmen einer Platzierung erstellt und perodisch weiterentwickelt:
die bereits bestehenden und die zuknftigen Bindungen des Kindes werden geschtzt
die Sicherheit fr das Kind und alle Beteiligten ber die weitere Entwicklung ist im Rahmen des Mglichen gewhrleistet
um eine tragfhige Regelung zu erreichen und abrupte Abbrche von Beziehungen fr das Kind zu vermeiden sind alle Betroffenen nach Mglichkeit miteinzubeziehen
festlegen von regelmssigen HelferInnenkonferenzen unter Mitwirkung aller Beteiligten zur berprfung, Anpassung und Weiterentwicklung des Hilfeplans
4.4 Vereinbarungen schriftlich im Pflegevertrag festhalten
Wenn nicht bereits im Hilfeplan geregelt, werden im Pflegevertrag alle unter der Mitwirkung der Beteiligten getroffenen Vereinbarungen und die Ziele des Pflegeverhltnisses festgehalten:
Wer ist Vertragspartei?
Welches sind die wichtigen Bezugspersonen des Kindes?
Wer koordiniert die Prozesse im Pflegeverhltnis?
Wer ist fr was zustndig?
Wer ist Ansprechsperson bei Konflikten?
Wer beaufsichtigt das Pflegeverhltnis?
Wie sind die Besuchsrechte festgelegt, wie geregelt?
Wie sind das Pflegegeld, die Nebenkosten, die Versicherungen festgelegt?
Welche fachliche Untersttzung erhalten die Pflegeeltern (Beratung, Supervision, Aus- und Weiterbildung)?
Wer bert und frdert die Herkunftseltern?
Perspektiven des Pflegeverhltnises (zeitlich befristetes oder zeitlich unbefristetes Pflegeverhltnis)?
Vorgehen bei Auflsung des Pflegeverhltnis?
4.5 Beendigung des Pflegeverhltnisses
Wegen Mndigkeit, Rck- oder Umplatzierung
Umplatzierungen knnen fr Pflegekinder ein weiteres traumatischisches Trennungserlebnis darstellen. Sie sind deshalb nach Mglichkeit zu vermeiden. Eine Kndigung eines Pflegeverhltnisses von seiten der Pflegeeltern ist meisten ein (letzter) Hilfeschrei. Die zu den Pflegeeltern aufgebauten Bindungsbeziehungen sollten durch gegenseitige Besuchsrechte abgesichert werden, um die Kontinuitt einer positiven kindlichen Entwicklung zu gewhrleisten
bei Rckplatzierungen sind die zu den Pflegeeltern aufgebauten Bindungsbeziehungen zu beachten. Bedeutet die Rckkehr zu den leiblichen Eltern eine erneute Gefhrdung, sollten aus dem Wissen der Bindungsforschung heraus auch diese Bindungen rechtlich abgesichert werden und eine Rckfhrung zu den leiblichen Eltern vermieden werden, um die Kontinuitt einer positiven kindlichen Entwicklung zu gewhrleisten.
in beiden Fllen ist das Kind durch Anhrung und oder ermitteln des Kindeswille in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Zrich, 20. September 2000
Was ist ein Hilfeplan?
In der Schweiz fehlt im Gegensatz z.B. zu Deutschland eine gesetzliche Grundlage fr die Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung, beispielsweise bei der Unterbringung in einer Pflegefamilie. Auf der Grundlage des Art. 36 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sollen dabei die Fachpersonen des Jugendamtes zusammen mit dem/den Sorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen. Die Pflegeeltern sind an dieser Aufstellung des Hilfeplanes zu beteiligen. Der Hilfeplan umfasst alles Wissenswerte und Notwendige ber das Zustandekommen dieser Hilfe zur Erziehung, beschreibt die Situation des Kindes und der Familie, benennt die Zielsetzung des Pflegeverhltnisses, hlt die Vereinbarungen ber die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Herkunftseltern und Pflegeeltern fest, (wer ist fr was zustndig und wer bernimmt welche Aufgaben und Pflichten), legt Termine z.B. Besuchskontakte fest und formuliert eine Zukunftsprognose.
Der Hilfeplan ist also eine Vereinbarung zwischen allen Beteiligten in gleichberechtigter Weise. Er ist kein vom Jugendamt hierarchisch festgelegter Plan, sondern ein individuell auf die Mglichkeiten der Beteiligten und den Bedrfnissen des Kindes abgestimmter Vertrag.
In der Schweiz gibt es keine Verpflichtung einen Hilfeplan, oder einen Pflegevertrag zu erstellen. Beim Hilfeplan stehen die Bedrfnisse des einzelnen Kindes und die mit der Platzierung verbunden Ziele im Zentrum, whrend der Pflegevertrag in der Regel das Pflegeverhltnis als solches regelt. Pflegevertrag und Hilfeplan ergnzen sich also, beide aber schaffen Tranzparanz fr die am Pflegeverhltnis beteiligten Personen, dienen der berprfbarkeit der Ziele und der damit verbundenen Prozesse.
Wie beim Pflegevertrag gibt es auch beim Hilfeplan verschiedene ussere Formen dieser Vereinbarung. Aber wie auch wie diese ussere Form aussieht, gemeinsam ist: alle Beteiligten - also auch die Pflegeeltern- sollen den Hilfeplan unterzeichnen und eine Kopie zur Verfgung gestellt bekommen.
Der Hilfeplan ist aber und dies im Gegensatz zum Pflegevertrag - nicht nur eine Vereinbarung, sondern auch eine Arbeitsmethode, die es ermglicht, dass
1. alle Beteiligten die gleichen Informationen erhalten und somit Kommunikationsfehler mglichst gering gehalten werden
2. gemeinsam getroffene Vereinbarungen klar festgehalten und somit verbindlich werden
3. kontrolliert werden kann, ob die Vereinbarungen eingehalten werden
4. festgestellt werden kann, ob die Vereinbarungen sinnvoll und in die Praxis umsetzbar sind
5. die Vereinbarungen gemeinsam verndert werden knnen, wenn sie sich als nicht hilfreich und praktikabel erwiesen haben.
Der Hilfeplan ist kein einmal geschlossener starrer und unvernderbarer Vertrag. Anfnglich fter, spter nach lngerem Aufenthalt des Kindes in der Pflegefamilie mindestens einmal jhrlich wird im Rahmen von Standortbestimmungen der Hilfeplan evaluiert und fortgeschrieben.
Evaluieren bedeutet, dass alle Beteiligten hinschauen und feststellen:
was ist damals gewesen?
was haben wir damals beschlossen?
wie hat sich das in der Praxis bewhrt?
wer hatte Probleme damit?
wie ist die Entwicklung des Kindes in der Zwischenzeit?
welche Bedrfnisse hat das Kind jetzt?
ist die ursprnglich vereinbarte Zielsetzung noch passend?
wie ist die Entwicklung in der Herkunftsfamilie . welche Hilfen braucht das Kind?
welche Hilfen braucht die Pflegefamilie?
welche Hilfen braucht die Herkunftsfamilie?
und anderes
Zu den regelmssigen Standortbestimmungen (HelferInnenkonferenzen) und zur Weiterentwicklung des Hilfeplans treffen sich die jeweiligen Sorgeberechtigten, die Eltern, die BeistndIn, die Pflegekinderaufsicht, die Fachpersonen, die Pflegeeltern und je nach Alter auch das Kind oder der Jugendliche selbst. Aber auch andere wichtige Personen, die zum Bild des Kindes etwas beitragen knnen, z.B. Lehrkrfte, Therapeutische Fachpersonen und sonstige BeraterInnen und HelferInnen knnen zu diesen Gesprchen ber die berprfung und Weiterentwicklung des Hilfeplans eingeladen werden.
Der Hilfeplan kann somit ein wichtiges Instrument zur Koordination der Prozesse im Pflegeverhltnis sein. Er untersttzt die Bemhungen aller Beteiligten optimale Bedingungen fr die Entwicklung des Kindes bei der Unterbringung in der Pflegefamilie zu schaffen. Auch ohne dass im schweizerischen Pflegekinderwesen ein gesetzlichen Auftrag zur Erstellung eines Hilfeplanes besteht ist es wichtig wo immer mglich auf dieses Instrument zurck zugreifen. Der Hilfeplan ermglicht ziel- und lsungsorientiertes Arbeiten im Pflegeverhltnis, schafft Transparenz und frdert die Reflexion und die berprfbarkeit der Prozesse. Er dient somit der Qualittssicherung und -entwicklung
Die Diskussionsgrundlage wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe regionale Fachstellen der Pflegekinder-Aktion Schweiz erarbeitet.
Siehe Anhang: Was ist ein Hilfeplan?