Inhaltsverzeichnis:
bertragung industrieller Konzepte der Qualitt in den Sozialbereich__________ 2
Problematisches_____ 2
Positive Anstsse_ 3
Bereits Vorhandenes________ 3
Spezifische Qualittsfragen im Bereich des Pflegekinderwesens______ 3
Komplexe Leistungserbringung__ 3
Die Familie als Leistungstrger______ 3
Die Sicht des Kindes 4
Die unklare zeitliche
Perspektive_________ 5
Fehlende Vereinbarungen______ 5
Anspruchsgruppen im Pflegekinderwesen_______ 5
Quellen fr Werte und Normen____ 6
Bestehende und potentielle Trger der
Qualittsentwicklung im Pflegekinderwesen der Schweiz____ 7
Behrden_ 7
Private Koordinationsanstze_ 7
Perspektiven der Qualittsdiskussion im Pflegekinderwesen_______ 8
Qualittssicherung___ 8
Qualittsevaluation___ 9
Qualittsentwicklung__ 9
Institutionelle Perspektiven________ 9
Forum Pflegekinderwesen
Schweiz_ 9
Interkantonale und regionale
Fachstellen (Pflegekinderdienste)__ 9
Fachkonferenzen_____ 9
Anhang__ 10
Tabelle: Anspruchsgruppen,
ihre Organisationen und ihre Interessen 10
Das vorliegende Diskussions-
und Arbeitspapier ist im Zusammenhang mit dem Fachkongress zum Thema
"Qualittsentwicklung im Pflegekinder- und Adoptionswesen" , der vom
2. bis 4. November 2000 in Zrich durchgefhrt wird, entstanden. Es soll dazu
beitragen, dass die Referate und die Beitrge in den Workshops auf das zentrale
Thema "Qualitt" ausgerichtet sind. Zu diesem Zweck wird es in der
Vorbereitungsphase an alle ReferentInnen, ModeratorInnen und LeiterInnen der
Workshops versandt. Noch nicht entschieden ist, ob das Arbeitspapier auch den
Kongressunterlagen der TeilnehmerInnen beigelegt wird.
Die Vorbereitungsgruppe ist sehr
interessiert an Rckmeldungen, Anmerkungen, Przisierungen und Korrekturen zu
diesem Arbeitspapier und ldt alle LeserInnen zu einer Stellungnahme ein. Sie
hofft, damit einen Beitrag zu einer vertieften Qualittsdiskussion im
Pflegekinderwesen zu leisten.
Seit
mehr als 10 Jahren werden industrielle Konzepte der Qualittssicherung und
Qualittsentwicklung in die Verwaltungen und in das Sozial-, Gesundheits- und
Bildungswesen bertragen. Dieser Prozess wird untersttzt durch die
Verwaltungsreform, die unter der Bezeichnung NPM New Public Management bekannt
geworden ist. Diese bertragung eines Konzepts, das in einer andern Branche
entstanden ist, wirft einige Probleme auf, gibt aber andererseits wertvolle
Anstsse.
Die
Qualittsdefinition, wie sie der ISO Norm 9000ff.[1]
zugrunde liegt, liest sich sehr abstrakt und kann nicht ohne weiteres in den
Sozialbereich bertragen werden:
Gesamtheit
vom Merkmalen (und Merkmalswerten) einer Einheit bezglich ihrer Eignung,
festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfllen.
a)
die enge Verknpfung des
Qualittsbegriffs mit dem Konzept des Marktes und der Kundenorientierung. Qualitt ist in diesem Verstndnis das, was
der Kunde von einer Ware oder Dienstleistung erwartet. Der Markt reguliert
scheinbar das Verhltnis zwischen Angebot und Nachfrage ber Qualitt und
Preis. Im Sozial- Gesundheits- und Bildungswesen und in der ffentlichen
Verwaltung sind nur ein Teil der produzierten Gter marktfhige Gter, fr die
dieser Qualittsbegriff bernommen werden kann. Ein wichtiger Teil der
produzierten Gter sind nicht-marktfhige kollektive Leistungen (meteorische
Gter), fr die kein Markt besteht, nicht bestehen kann, weil sie der ganzen
Bevlkerung zugute kommen sollen. Beispiele dafr sind: saubere Luft,
ffentliche Sicherheit, ffentliche Wohlfahrt. Ebenso greift die Vorstellung
eines Kunden, der fr ein bestimmtes Gut einen Preis bezahlt, zu kurz. Hufig
sind an einer Leistung mehrere Leistungsempfnger beteiligt und/oder
interessiert. Zum Beispiel dient die Jugendsozialarbeit zwar in erster Linie
dem Jugendlichen, aber auch seinen Eltern und unter dem Aspekt der Prvention
auch der ffentlichkeit. Besser ist es deshalb statt KundInnen Anspruchsgruppen
zu definieren (siehe S. 5). Typischerweise sind im Sozial- Gesundheits- und
Bildungswesen und in der ffentlichen Verwaltung an einer Leistung meist
mehrere Anspruchsgruppen interessiert.
b) die
Qualifizierung der Leistungen. Bereits in der Privatwirtschaft zeigt sich dieses Problem im bergang
von industriellen Gtern in den Dienstleistungsbereich. Qualitt bei
Massenprodukten kann relativ einfach mit physikalischen Messgrssen definiert
und getestet werden (Konzentration, Bruchfestigkeit, Lichtechtheit, etc.). Im
Dienstleistungsbereich besteht ein doppeltes Problem: Das Wesentliche ist oft
nicht mess- oder zhlbar (z.B. bei der Leistung eines Coiffeurs).Zudem muss der
Kunde sich an der Dienstleistung beteiligen und beeinflusst damit die Qualitt
des Ergebnisses (Ohne die aktive Beteiligung der Kundin beispielsweise geht die
Beratung im Reisebro voraussichtlich schief). hnliche Probleme gibt es auch
im Gesundheits- und Sozialbereich: Messbar sind oft nur Nebenaspekte der
Hauptleistung. Damit liegt die Versuchung nahe, das zu messen, was man messen
kann (Personalschlssel, Aufenthaltsdauer in Tagen), sich damit zufrieden zu
geben und die wesentlichen Qualitten der Kernleistung (Entwicklung, Prozesse,
Heilung, Erziehung, Betreuung) auszublenden.
Aus
der Qualittsdiskussion, die in den Not-for-Profit-Bereich getragen worden ist,
sind aber auch eine ganze Anzahl von positiven Anstssen hervorgegangen, die
der Weiterentwicklung dienten:
a)
Qualittsmanagement
ist Fhrungsaufgabe und muss die ganze Organisation durchdringen (Total Quality
Management).
b)
Alle
Dimensionen der Qualitt sind gleich wichtig: Struktur, Prozess und Ergebnis.
Im Sozialbereich wird traditionellerweise die prozessuale Dimension berbetont
und die strukturelle vernachlssigt.
c)
Qualittsentwicklung
wird als Regelkreis verstanden: Abweichungen von Qualittsstandards oder
Untererfllung von Qualittszielen mssen korrigierende Massnahmen auslsen.
d)
Die
manchmal etwas rigide Struktur der Indikatoren, Kriterien und Standards zwingt
die sozial Ttigen, ihre Arbeit systematisch darzustellen, zu gliedern und zu
evaluieren, was der Verstndlichkeit und dem Erfahrungstransfer dient.
Es
ist nun aber nicht so, dass vor der Aufnahme der Qualittsdiskussion im
Sozialbereich, die eigenen Leistungen nicht kritisch bewertet und
weiterentwickelt worden wren. Es sind vor allem drei unterschiedliche Traditionen,
auf denen die Qualittsentwicklung im Sozialbereich aufbauen kann:
Supervision (z.B. Belardi 1996, Schreygg 1992, 1996)ist
ein verbreitetes Instrument der Reflexion und Kontrolle der Arbeit an und mit
Klienten. Der Beratungsprozess ist Gegenstand der kritischen Beurteilung durch
die Berufsangehrigen selbst, durch den Supervisor und im Falle der
Gruppensupervision durch einige BerufskollegInnen. Gruppensupervision hat viele
hnlichkeiten mit einem Qualitts-Audit oder mit einem Qualittszirkel.
In
praktisch allen Berufen des Sozial- und Gesundheitswesens gibt es elaborierte Berufsethiken
und eine lebendige Diskussion zu berufsethischen Themen. Berufsethiken
definieren unter anderem Minimalstandards der Beratung oder Behandlung. Sie
sind, zusammen mit den Sanktionsinstanzen, Instrumente der Qualittssicherung.
Viele Institutionen haben Leitbilder und Konzepte entwickeltet und berprfen
diese periodisch.
Schon
vor der Qualittsdiskussion wurden im Sozialbereich die eigenen Leistungen und
vor allem die eingefhrten Neuerungen evaluiert. Damit wurden Konzepte der
Programm-Evaluation der Politikwissenschaften aufgegriffen und
weiterentwickelt. Insbesondere wurde zustzlich zur Fremdevaluation auch Selbstevaluation
(Heiner, 1988) propagiert. Damit sind zentrale Forderungen des Total Quality
Management (Alle Betriebsangehrigen sind EvaluatorInnen und Qualittsverantwortliche)
im Sozialbereich eingefhrt worden, bevor dieser Begriff bekannt war.
Zur
bertragung und Anwendung von Qualittskonzepten in den Sozialbereich gibt es
schon eine ganze Reihe von Publikationen (z.B. Drabner, 1997, Meinhold 1998, Bobzin
1996 etc.). Wir beschrnken uns deshalb darauf, die speziellen Fragen zu
beleuchten, die sich fr den Bereich des Pflegekinderwesen stellen:
Spezifische
Qualittsfragen im Bereich des
Im Pflegekinderwesen wirken
neben den Hauptbeteiligten, der Herkunftsfamilie, dem Pflegekind und den
Pflegeeltern Fachpersonen (Sozialdienste) und Behrden mit. Die
Qualittsdiskussion kann und darf sich deshalb nicht nur auf die
innerbetrieblichen Strukturen und Ablufe beschrnken. Damit stellt sich die
Frage, wer in diesem Prozess jeweils welche Rolle einnimmt. Der Grundsatz Wenn
alle ihre Sache gut machen, dann wird auch das Ganze gut greift zu kurz, weil
er nicht bercksichtigt, dass die verschiedenen Beteiligten und Institutionen
sich an unterschiedlichen Vorstellungen ber das, was gut sei, orientieren.
Unterschiedliche Ziele und Auftrge der Institutionen knnen dazu fhren, dass
in ihrem Zusammenwirken ein Konfliktfeld entsteht, das den Hauptbeteiligten
nicht nur nicht hilft, sondern schadet.
Eltern BeistndIn/Soz.Dienst
= KundIn =
AuftraggeberIn
Pflegeeltern Vermittlungsstelle
=
ProduzentIn = AnbieterIn
Schema:
Fachstelle (Vermittlungsstelle) als AnbieterIn von Leistungen
Schwierige
Leistungsdefinitionen
Das
definieren der verschiedenen Leistungen gegenber den Anspruchsgruppen, zu denen
in einem Gesamtsysten Pflegekinderwesen auch die ProduzentInnen etc. gehren,
ist schwierig und komplex, wie das Beispiel einer Vermittlungs- und
Platzierungsstelle als eine mgliche AnbieterIn von Dienstleistungen unter den
Bedingungen eines Jugendhilfemarktes zeigt. Es stellen sich u.a. folgende Fragestellungen:
Welche Qualitt haben meine Produkte?
Welche Standardleistungen erbringe ich,
wie sehen Zusatzleistungen aus?
Welche Lieferzeiten kann ich
vereinbaren?
Wie ist der Preis fr meine Leistungen?
Wie
sehen vergleichbare Leistungen bei anderen AnbieterInnen aus, wie teuer sind
sie dort?
Neben der Qualittsentwicklung
in der Vermittlungsstelle, in der Pflegefamilie und bei anderen am
Pflegeverhltnis Beteiligten muss eine interprofessionelle und
interinstitutionelle Zusammenarbeit angestossen und gefrdert werden. Die
Qualitt der Zusammenarbeit zwischen Angehrigen verschiedener Berufe und
verschiedener Institutionen ist dabei zentral fr die Qualitt der Gesamtleistung
.
Hauptleistungstrger
nach erfolgter Platzierung sind die Familie oder Personen die ein Pflegekind
bei sich aufnehmen. Sowohl quantitativ wie qualitativ wird in der Familie der
wichtigste Anteil an der Gesamtleistung des Pflegekinderwesens erbracht. Die
Pflegeeltern verstehen ihre Aufgabe in der Regel Ausnahme sind die
Heilpdagogischen Pflegefamilien - nicht als eine berufliche, sondern als eine
private Ttigkeit, hnlich der Nachbarschaftshilfe. Sie erbringen aber fr
die Gesellschaft im Rahmen der Jugendhilfe eine wichtige Leistung, indem sie
ihren privaten Rahmen fr eine ffentliche Aufgabe zur Verfgung stellen.
Ist
es nun legitim, in diesem privaten Kontext von Qualitt zu sprechen, diese zu
berprfen, einzufordern und frdern zu wollen? Besteht fr die Pflegeeltern
eine besondere Verantwortlichkeit gegenber der Gesellschaft, die ihr ein Kind
anvertraut hat, die ber die Verantwortung von Eltern hinausgeht?
An welchen Kriterien, Indikatoren und Standards kann die Qualitt von Erziehung und Betreuung gemessen werden? Knnen es mehr sein, als die Minimalstandards des Kindesrechts, der jeweiligen Rechtsgrundlagen, der Pflegekinderverordnung zum Beispiel? Welche gesellschaftliche Instanz ist legitimiert diese Qualittsstandards zu definieren?
Aus der Sicht der Kinder gelten andere Qualittskriterien. Sie orientieren sich nicht an Konzepten und Leitbildern sondern an dem, was sie Tag fr Tag erfahren. Qualitt ist fr sie, die im Alltag gelebte Kultur in der (Pflege-)Familie. Der Schutz der Bindungen an seine (Pflege-) Eltern und (Pflege-) Geschwister und die Stabilitt und Kontinuitt in seinen Lebensbedingungen. Zu beachten ist vor allem bei Fremdplatzierungen auch, dass Kinder eine andere zeitliche Perspektiven und Wahrnehmungen haben. Damit die Interessen des Kindes gewahrt werden, mssen sie bei Entscheidungen, von denen sie betroffen sind, soweit mglich einbezogen werden oder die Partizipation einer Person ihres Vertrauens gewhrleistet sein.
Die
zeitliche Dauer einer Platzierung in einer Pflegefamilie ist sehr
unterschiedlich. Qualittsberlegungen mssen das bercksichtigen. Der Prozess
beginnt nicht erst mit einer erfolgreichen Platzierung, sondern sehr oft mit
ambulanten Hilfen und Therapien und endet nicht mit der formalen Auflsung des
Pflegeverhltnisses. Wesentliche Qualitten des Pflegekinderwesens definieren
sich deshalb durch eine gute Abklrung der Situation des Kindes und durch die
Klrung der Perspektive des Kindes, die Bereitstellung entsprechender
Hilfsangebote und die periodische berprfung der getroffen Massnahmen. Dieser
Regelkreis kann eine lange Zeitdauer umfassen: Qualittsmngel wirken sich
unter Umstnden aber erst Jahre spter aus: z.B. mangelnde Untersttzung eines
Pflegeverhltnisses, die zum Abbruch fhren kann.
Fr
die Qualittsdiskussion bedeutet dies, dass punktuelle Qualittsbeurteilungen
oder Beurteilungen einzelner Zeitabschnitte nur einen Teil der Wirklichkeit
sein knnen, ebenso wichtig ist die Beurteilung langfristiger Verlufe. Damit
sind methodische Schwierigkeiten verbunden: Beteiligte Berufspersonen verlassen
ihre Stelle und werden abgelst, Institutionen lsen sich auf und gruppieren
sich um, Gesetze werden revidiert, die Forschung liefert neue Erkenntnisse und
gesellschaftliche Werte und Normen ndern sich. Das heisst, dass retrospektive
Erkenntnisse z.B. ber das Vermittlungsverfahren vor zwanzig Jahren, die heute
gewonnen werden, nur noch beschrnkt relevant sind.
In
der Schweiz gibt es keine Verpflichtung, einen Hilfeplan oder einen Pflegevertrag
zu erstellen. Es stellt sich deshalb auch hier die Frage, wie z.B. die Qualitt
eines Pflegeverhltnisses definiert werden kann, wenn (berprfbare)
Zielvereinbarungen fehlen. Stehen doch bei einem Hilfeplan die Bedrfnisse
des einzelnen Kindes und die mit der Platzierung verbunden Ziele im Zentrum,
whrend der Pflegevertrag
in der Regel das Pflegeverhltnis als solches regelt. Pflegevertrag und Hilfeplan ergnzen sich also, beide
schaffen Tranzparenz fr die am Pflegeverhltnis beteiligten Personen, dienen
der berprfbarkeit der Ziele und der damit verbundenen Prozesse.
Der
Hilfeplan
zum Beispiel ist und dies im Gegensatz zum Pflegevertrag - nicht nur
eine Vereinbarung, sondern auch eine Arbeitsmethode, die es ermglicht, dass
1. alle
Beteiligten die gleichen Informationen erhalten und somit Kommunikationsfehler
mglichst gering gehalten werden
2. gemeinsam
getroffene Vereinbarungen klar festgehalten und somit verbindlich werden
3. die
Beteiligten klar geregelte und allenfalls auch mehr Mitwirkungsrechte haben
4. kontrolliert
werden kann, ob die Vereinbarungen eingehalten werden
5. festgestellt
werden kann, ob die Vereinbarungen sinnvoll und in die Praxis umsetzbar sind
6.
die
Vereinbarungen gemeinsam verndert werden knnen, wenn sie sich als nicht
hilfreich und praktikabel erwiesen haben.
Qualitt
ist keine absolute Grsse. Im industriellen Kontext wird die Qualitt durch den
Kunden definiert, resp. nach neuerer Marketinglehre mit ihm vereinbart. Im
Pflegekinderwesen ist der Kundenbegriff, wie bereits ausgefhrt, nur beschrnkt
auf die Herkunftsfamilie anwendbar, u. a. weil der Geldfluss in keiner Weise
dem Leistungsfluss entspricht.
Wir
sprechen deshalb im folgenden von Anspruchsgruppen, Gruppen von Betroffenen und
Beteiligten, die aus ihrer Interessenlage, ihrer Werthaltung und ihren
beruflichen und persnlichen Zielsetzungen Qualittsansprche an das
Gesamtgeschehen im Pflegekinderwesen stellen.
Diese Anspruchsgruppen sind sehr unterschiedlich organisiert, ihre Beteiligung am Geschehen im Bereich des Pflegekinderwesens reicht von intensiv zu marginal. Dazu kommt, dass die Platzierung des Kindes in einer Pflegefamilie und die Begleitung des Pflegeverhltnisses fr die einzelnen (Fach)Personen in ihrer Berufs- und Lebenswelt oft ein seltenes Geschehen ist. Qualittsansprche an die Prozesse im Pflegekinderwesen werden deswegen gar nicht, oder sehr leise vertreten. Die Tabelle im Anhang gibt eine bersicht ber die verschiedenen Anspruchsgruppen und versucht, sie mit einigen Stichworten zu charakterisieren.
Qualittsentwicklung,
die nicht nur eine Institution umfassen, sondern, wegen der Komplexitt der Leistungserbringung,
institutionsbergreifend und interprofessionell ausgestaltet werden soll, muss
auf einem Konsens von Werten und Normen basieren, die von allen Akteuren im
Feld anerkannt werden. Im folgenden wird versucht, ein Quellenverzeichnis fr
diese Grundwerte zu erstellen. Dabei ergeben sich einige Schwierigkeiten:
a)
Die
Werte und Normen variieren stark in ihrem Grad der Formalisierung, von den stark
formalisierten Verfahrensvorschriften in der Gesetzgebung ber allgemeine
Grundstze in der Menschenrechtserklrung und in Berufsethiken und informellen
Werten und Normen, wie sie sich in gesellschaftlichen Einstellungen
manifestieren.
b)
Sie
unterscheiden sich ebenso stark in ihrem Gltigkeitsanspruch. Dieser reicht von
weltweit (universelle Erklrung der Menschenrechte) ber internationale
Abkommen wie die Kinderrechtskonvention, nationale Gesetzgebungen bis zu
Berufsethiken, die nur fr die Angehrigen eines Berufes bindend sind.
c)
Ein
weiterer Unterschied liegt in der Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit: Mit
der hchsten Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit ausgestattet sind wohl die
nationalen Gesetzgebungen, gefolgt von internationalen Abkommen und
Berufsethiken Am wenigsten durchsetzbar sind, zumindest in pluralen, westlichen
Gesellschaften, religise und gesellschaftliche Normen und Werte und die
Erkenntnisse aus der Forschung zumindest fr den sozialwissenschaftlichen
Bereich.
d)
Und
nicht zuletzt ist auch ihre Relevanz fr das Pflegekinderwesen
unterschiedlich. Relativ wenig Werte und Normen beziehen sich ausschliesslich
auf das Pflegekinderwesen (Verordunung ber die Aufnahme von Pflegekindern[2], in andern
Normenkatalogen ist das Pflegekinderwesen ein wichtiges Teilgebiet (ZGB[3])
und in der Mehrzahl der brigen Wertegrundlagen kommt das Pflegekinderwesen
zwar nicht explizit vor, aber es knnen daraus Wertorientierungen abgeleitet
werden, die fr das Pflegekinderwesen relevant sind.
Der
folgende Katalog erhebt keinen Anspruch auf Vollstndigkeit. Er soll die
wichtigsten Quellen aufzeigen, aus denen die Qualittsdiskussion im
Pflegekinderwesen Werte und Normen schpfen kann:
|
Quelle |
Relevanz |
|
UNO-Menschenrechtserklrung |
l |
|
UNO-Kinderrechtskonvention |
lll |
|
Schweizerische Bundesverfassung, spez. Art. 11
(Kindesschutz) und Art. 41 (Sozialziele) |
l |
|
Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB |
llll |
|
Pflegekinderverordnung PAV |
lllll |
|
Beruftsethik Sozialarbeit[4] |
ll |
|
Berufsethik FICE[5] |
ll |
|
Berufsethik PsychologInnen |
l |
|
Berufsethik Psychotherapie |
l |
|
Berufsethik JuristInnen |
l |
|
Anstze zu
institutionellen Grundstzen: IFCO[6] Jugendmter /
Fachstellen der Kantone BE/BS/BL/ZH Fachstellen
der regionalen Pflegekinder-Aktionen[8] |
lllll lllll lllll |
|
Religise
Wertvorstellungen und Normen: |
l |
|
Kulturelle
Wertvorstellungen und Normen: |
llll llll |
|
ffentliches Interesse
(Ordre Public) |
l |
|
Forschung und Entwicklung |
llll |
Kulturelle Werte und Normen, das ffentliche Interesse und die aus Forschung und Entwicklung sich herauskristallisierenden Werte sind natrlich usserst unscharfe Kategorien. Dennoch sind sie sehr wirksam, oft werden gerade in diesem Bereich die umstrittenen Fragen diskutiert, bevor sie Eingang in die strker fomalisierten Normenkataloge finden. Beispiele dafr sind: Kinderrecht versus Elternrecht? Die Partizipation der Kinder bei der (Rck)Platzierung, die Platzierung bei einem unverheirateten Paar, bzw. gleichgeschlechtlichen Paar oder Alleinerziehenden, etc.
Wie
bereits dargelegt, greift die innerinstitutionelle Qualittsentwicklung fr den
Bereich des Pflegekinderwesens zu kurz. Zwar besteht auch innerhalb einiger
beteiligter Institutionen ein Nachholbedarf, aber ein
institutionsbergreifender Ansatz muss ergnzend dazu verfolgt werden, wenn
eine langfristig wirksame Verbesserung der Qualitt im Interesse der
betroffenen Kinder, Pflegeeltern und Herkunfts-eltern erreicht werden soll.
Glcklicherweise bestehen bereits einige Anstze zur interinstitutionellen
Zusammenarbeit. Auf diesen Anstzen kann aufgebaut, sie knnen weiter
entwickelt und ausgebaut werden.
Die
Koordination
zwischen den Kantonen liegt leider im Argen; lbliche Ausnahme ist
die enge Zusammenarbeit zwischen den Jugendmtern der beiden
bevlkerungsreichsten deutschschweizer Kantonen Zrich und Bern.
Bei
der Konferenz
der kantonalen Vormundschaftsbehrden ist das Pflegekinderwesen nur
sporadisch Thema. Art. 3, Abs. 2 der Pflegekinderverordnung den Kantonen ist
es vorbehalten, das Pflegekinderwesen zu frdern, insbesondere:... hat sich
bisher in etwa der Hlfte der Kantone wenn berhaupt auf Abs. 2b (Muster fr
Pflegevertrge, Richtlinien fr die Festsetzung des Pflegegeldes, Merkbltter,
etc.) beschrnkt.
Unseres
Wissens ist der Themenbereich des Pflegekinderwesens bei der Konferenz
der kantonalen Jugendamtsleiter nur ein marginales Thema.
ber
die Koordination
innerhalb der Kantone ist uns nur die Fachgruppe Pflegekinderwesen
der zrcherischen Jugendsekretariate bekannt, die unter anderem
Zielvorstellungen fr das Pflegekinderwesen und verschiedene Merkbltter
erarbeitet hat. Andere Kantone haben im Rahmen einer kantonalen Stelle (meistens
Jugendamt) zumindest eine minimale Koordination, whrend z.B. in den Kt. Aargau
und Thurgau diese fehlen.
Die
1950 gegrndete Pflegekinder-Aktion Schweiz bemht sich vor allem in der
deutschen Schweiz und seit den achtziger Jahren auch im Kanton Tessin um die
Verbesserung der Situation der Pflegekinder und um die Anerkennung von
Pflegeeltern und spter auch um die Frderung des Pflegekinderwesens im
Allgemeinen. Die Pflegekinder-Aktion Schweiz ist ein Dachverband, der vor allem
koordinierend wirkte durch Ferienlager fr Pflegekinder, einer Zentralstelle
fr die Vermittlung von Pflegepltzen, durch die Initierung von
Grosspflegefamilien (prof. Pflegefamilien) und durch die Fortbildung von
Pflegeeltern und durch eine ffentlichkeitsarbeit fr das Pflegekinderwesen im
Rahmen verschiedener Zielgruppenbroschren und der jhrlichen Spendenkampagnen.
In
den einzelnen Regionalvereinen (RV) verlief die Entwicklung eigenstndig: Fast
die Hlfte der RV haben Fachstellen, die ihre Beratungs- und
Vermittlungsttigkeit in der Wochen- und Dauerpflege, bzw. in der Tagespflege
anbieten oder Koordinationsfunktionen ausben und im Rahmen von Leistungsauftrgen
auch Projekte von Kantonen, bzw. Gemeinden durchfhren.
Die
von der Pflegekinder-Aktion Schweiz 1994 geschaffene Schweizerische Fachstelle fr das Pflegekinderwesen
ist die einzige Stelle auf nationaler Ebene, die sich fr die
vielfltigen Belange des Pflegekinderwesens engagaiert. Am Anfang standen dabei
Bestandsaufnahme und Analyse von Aktivitten, Bedrfnissen und im
Pflegekinderwesen, durch Tagungen und Beratungen Fr Pflegeeltern werden
jhrlich 10 12 themenzentrierte Fortbildungsangebote gemacht und seit zwei
Jahren auch der Ausbildungskurs Qualifizierte Erziehung von Pflegekindern
angeboten. Die Fachstelle hat inzwischen eine gut ausgebaute und aktuelle
Dokumentation und ist zu einem Informations- und Kompetenzzentrum geworden.
Seit Oktober 1996 erscheint auch Netz, Zeitschrift fr das Pflegekinderwesen.
Auch Netz soll wie die Ausbildungs- und Fortbildungskurse - mithelfen, die
Qualitt im Pflegekinderwesen weiterzuentwickeln.
Heilpdagogische Pflegefamilien, oder
Sozialpdagogische Pflegefamilien (HPP) bilden seit lngerem einen wichtigen
Bestandteil der Qualittsentwicklung im Pflegekinderwesen der deutschen
Schweiz. Durch die Professionalisierung der Pflegeeltern verbunden mit
Leistungsauftrgen und interner Qualittssicherung wurden nicht nur in der
ausserfamiliren Platzierung eine bestehende Lcke geschlossen, sondern auch vielfltige
Impulse fr das Pflegekinderwesen gegeben. Die einzelnen HPPs haben sich
regional zusammengeschlossen und sind schweizerisch vernetzt.
Projekte espoir und MOMO (HIV-kranke und betroffene Kinder in
Pflegefamilien) setzten erstmals Standards bezglich Vorbereitung, Aus- und
Fortbildung der Pflegeeltern. Auch sind die Pflegeeltern gut vernetzt und
erhalten Untersttzung und Beratung.
Diesen
Idee hat auch das Projekt INTEGRATION aufgenommen und
weiterentwickelt. In lndlichen Gebieten werden Kinder aus stdtischen
Verhltnissen platziert. Dadurch werden nicht nur den platzierten Pflegekinder
neu Entwicklungschancen gegeben, sondern auch Familien in der Gemeinde Eggiwil
im Emmental. Durch die Konzentration auf eine Gemeinde ist auch eine optimale
Vernetzung, Betreuung und Beratung der Pflegeeltern, bzw. spezifische
therapeutische Angebote fr die Kinder mglich.
Das
Marie
Meierhofer-Institut fr das Kind hat sich mit Gutachten und
Beratungen von Behrden und Fachleuten bei schwierigen Pflegeverhltnissen im
Grossraum Zrich einen Namen gemacht. Es hat im Rahmen der Zeitschrift
undKinder periodisch fachliche Beitrge zum Pflegekinderwesen publiziert und
zur Weiterentwicklung dieses Bereichs angeregt.
Einige
hoffnungsvolle Anstze fr die Qualittsentwicklung im Pflegekinderwesen sind
also vorhanden. Der Fachkongress Qualittsentwicklung im Adoptions- und
Pflegekinderwesen vom 1. bis 4. November 2000 soll den teilnehmenden
Fachleuten eine bersicht ber diese Anstze geben, Impulse aus der
auslndischen Praxis und aus der Forschung aufnehmen und die weitere
Entwicklung befruchten. Die veranstaltenden Institutionen, die Schweizerische
Fachstelle fr Adoption, die Schweizerische Fachstelle fr das
Pflegekinderwesen, die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi SKIP und der Service
Social International SSI haben die erklrte Absicht mit dem Kongress eine
nachhaltige Wirkung zu erzielen.
Sie
setzen sich dafr ein, dass Massnahmen beschlossen werden, die geeignet sind,
qualitative Minimalstandards in allen Kantonen zu sichern und die Qualitt der
Gesamtleistung Pflegekinderwesen periodisch zu evaluieren und weiter zu
entwickeln.
Wie
das im Einzelnen geschehen soll, wird Ergebnis des Fachkongresses und der
Diskussionen in seinem Vorfeld sein. Hier seien lediglich exemplarisch einige
mgliche Entwicklungslinien skizziert:
Im
Gegensatz zum Adoptionswesen steht im Pflegekinderbereich in absehbarer Zeit
keine Verbesserung der gesetzlichen Grundlage an. Es geht daher im
Pflegekinderwesen darum, sich im Rahmen der Pflegekinderverordung (PAV) den
Aspekt der Qualittssicherung griffiger auszuhandeln und zu gestalten. Dies
kann aber letztlich nur gelingen, wenn die Kantone bereit sind, endlich das
Pflegekinderwesen als einen wichtigen Teil der Jugendhilfe zu frdern und
Massnahmen zu treffen zur Ausbildung, Weiterbildung und Beratung von
Pflegeeltern, (...) sowie zur Vermittlung guter Pflegepltze (..)
Auf
der Ebene des Bundes ist zudem eine gesetzliche Grundlage fr die Erhebung
einer jhrlichen Statistik der Pflegeverhltnisse zu schaffen und die Forschung
im Bereich des Pflegekinder- und Adoptionswesens zu frdern.
Im
Bereich des Vormundschaftswesens gibt es, ausser den gesetzlichen Bestimmungen,
noch keine allgemein akzeptierten Kriterien, Indikatoren und Standards fr die
Prozesse der Abklrung, Vermittlung und Begleitung von Pflegeverhltnissen.
Hier wre ein weites Feld fr knftige Entwicklungen.
Normen
der Qualittssicherung machen nur Sinn, wenn sie auch evaluiert werden. Die
Evaluation im Bereich des Pflegekinderwesens stsst leider auf einige
Schwierigkeiten:
Im
Gesamtauftrag der meisten ffentlichen und privaten Institutionen und Fachleute
sind Pflegeverhltnisse nur ein Thema von vielen. Pflegekindspezifische
Evaluation findet deshalb nicht oder nur in Form einer Fallstatistik statt und
hat zudem oft keine Prioritt.
Die
Schweiz ist ein sehr kleines Einzugsgebiet fr spezifische Praxisforschung im
Bereich des Pflegekinderwesens. Dieser Themenbereich wird an den Universitten
und den Fachhochschulen nur sehr sporadisch, personenabhngig und deshalb nicht
regelmssig beforscht.
Die
Komplexitt der Leistungserbringung hat auch zur Folge, dass
Evaluationsprojekte sehr komplex werden, wenn sie aussagekrftig sein sollen.
Die
privaten Institutionen im Pflegekinderwesen sind klein und haben oft weder die
personelle Kapazitt noch ausreichend Erfahrung fr grssere
Evaluationsprojekte.
Die
Pflegefamilie ist der wichtigste Leistungserbringer im System des
Pflegekinderwesens. Durch ihren ungeklrten Status in der Jugendhilfe und
zwischen Privatheit und ffentlichkeit balancierend findet Evaluation nur auf
freiwilliger Basis statt.
Trotz
all dieser erschwerenden Umstnde soll das Mgliche getan werden. Die Bndelung
der zur Zeit sehr dispersen Krfte soll dazu beitragen, dass mehr als heute
mglich wird.
Die
von Donabedian (1982) entwickelten Dimension der Qualitt: Strukturqualitt,
Prozessqualitt und Ergebnisqualitt ergeben auch fr die Qualittsevaluation
im Pflegekinderwesen einen sinnvollen Raster:
Strukturqualitt fragt nach der qualitativen und quantitativen
Ausstattung der Institutionen, der (professionellen) Pflegefamilien und ihrer
institutionellen Vernetzung.
Prozessqualitt meint das Vorgehen bei der Abklrung von
Pflegepltzen, bei der Suche, Information und Evaluation von potentiellen
Pflegeeltern, die Vermittlung eines bestimmten Kindes in eine entsprechende
Pflegefamilie, die Perspektivenplanung, die Begleitung von Pflegeverhltnissen,
die Beratung von Pflegeeltern, der Einbezug und die Arbeit mit den
Herkunftseltern, etc. aber auch die Qualitt der im Rahmen der Pflegefamilie
ablaufenden Prozesse, wie die erzieherische Arbeit der Pflegeeltern, die
Zusammenarbeit von Fachperson, Pflegeeltern, Herkunftseltern und Behrden.
Ergebnisqualitt beschreibt die Wirksamkeit, der mit dem
Pflegeverhltnis getroffenen Zielvereinbarungen und Hilfen, z.B. die Lebenstchtigkeit
von Pflegekindern nach Beendigung des Pflegeverhltnisses, ihr Selbstbild, ihre
schulische und berufliche Performanz, ihre Beziehungsfhigkeit und ihre
Fhigkeit, die eigene, ungewhnliche Lebensgeschichte zu verstehen und zu
akzeptieren.
Indikatoren,
Kriterien und Standards fr diese drei Dimensionen bestehen noch kaum und die
rechtlichen Regelungen sind leider nicht sehr aussagekrftig.
Qualittsentwicklung
meint alle Massnahmen, die geeignet sind, die Qualitt der Leistungen weiter zu
entwickeln, sie basiert auf der Grundannahme der lernenden Organisation und des
nie abgeschlossenen Entwicklungsprozesses. Hier steht nicht die Erfllung von
Standards im Vordergrund, sondern die konstante Anpassung der Strukturen und
Ablufe an neue Erkenntnisse und an die sich stetig verndernden Anforderungen
im gesellschaftlichen Umfeld. Dies muss sowohl innerhalb einer Institution
gelten, wie auch fr die institutionsbergreifende Zusammenarbeit. Beispiele
fr solche Qualittsentwicklungsmassnahmen sind:
die
interdisziplinre Zusammenarbeit der beteiligten Fachpersonen,
die
Reflexion der Prozesse,
die
Supervision,
die
institutionsbergreifende Weiterbildung,
die
Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Verfahren der Praxis,
verbesserte
optimale Information und Vorbereitung der Pflegeeltern auf ihre Aufgabe,
ffentlichkeitsarbeit
der fr die Vermittlung, Platzierung und Begleitung von Pflegeverhltnissen zustndigen
Stellen,
eine
anerkennende und untersttzende Haltung gegenber Pflegeeltern,
Herkunftseltern.
Die
Hilfe fr das Kind steht dabei immer im Zentrum.
Ergnzend
zur Entwicklung von Kriterien und Standards der Qualittssicherung, zur
Evaluation der Qualitt im Pflegekinderbereich und zu den vielfltigen
Massnahmen der Qualittsentwicklung sind institutionelle Vorkehrungen ntig, um
diese Bemhungen in diesem heterogenen und unbersichtlichen Feld zu
koordinieren. In Ergnzung zu den bereits bestehenden Trgern der
Qualittssicherung und Qualittsentwicklung sollen drei weitere zur Diskussion
gestellt werden:
Bei der Jugendhilfe, die wie die Schule in der Kompetenz der Kantone liegt, fehlt ein gesamtschweizerisches Koordinationsorgan. Beim Pflegekinderwesen wird dies besonders deutlich, da die Zustndigkeiten fr dieses bei den Kantonen unterschiedlich geregelt sind. Ein mgliches informelles schweizerisches Koordinationsorgan knnte ein Forum Pflegekinderwesen Schweiz sein, das sich jhrlich einmal trifft, das offen ist fr alle an der Weiterentwicklung des Pflegekinderwesens interessierten Institutionen, Organisationen, kantonalen Behrden, Aus- und Weiterbildungsinstitutionen und Vereinigungen von am Pflegekinderwesen Beteiligten (Pflegevereine, etc.).
Ein
wesentliches Hindernis fr die Qualittssicherung und Qualittsentwicklung im
Pflegekinderwesen sind die Kleinrumigkeit der schweizerischen Verhltnisse und
der Fderalismus. Die mittleren und kleineren Kantone knnen die komplexen
Aufgaben im Pflegekinderwesen nur schlecht wahrnehmen, weil die
Vormundschaftsbehrden in den Gemeinden nicht ber die ntige professionelle
Infrastruktur verfgen. In den meisten Kantonen fehlen zudem Stellen, die koordinieren
und im Pflegekinderwesen zentrale Aufgaben, wie ffentlichkeitsarbeit, Aus- und
Fortbildung der Pflegeeltern, Vernetzung und Beratung bernehmen. Auch die Aus-
und Weiterbildung der Fachpersonen in Zusammenarbeit mit den Fachhochschulen
(FHS) und die Schulung der Laienbehrden in Bezug auf das Pflegekinderwesen
mssen interkantonal oder sogar wie bei der Erziehungsdirektoren-Konferenz
(EDK) regional gelst werden.
Ein
gangbarer Weg wren regionale Fachstellen fr das Pflegekinderwesen, die alle
anfallenden fachlichen Aufgaben fr die angeschlossenen Kantone erledigten.
Strukturell sind verschiedene Lsungen denkbar: Integration in eine kantonale
Verwaltung mit vertraglicher Beteiligung der angeschlossenen Kantone oder in
Form einer privaten Institution mit Leistungsauftrgen mehrerer kleiner und
mittlerer Kantone. Die kantonalen Zustndigkeiten mssten nicht angetastet
werden, weil lediglich die Fachaufgaben delegiert wrden, die hoheitlichen
Aufgaben verblieben bei den Kantonen.
Fachkonferenzen
sind wichtige Anlsse fr die Qualittsentwicklung. Sie geben den beteiligten
Fachleuten Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen, sich ber wegweisende
Projekte in anderen Institutionen zu informieren und Ergebnisse der Forschung
in ihre Praxis zu bertragen. Sie sind speziell geeignet, die Qualitt der
Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Berufsgruppen zu frdern. Eine kontinuierliche
Serie von Fachkonferenzen in zwei- oder dreijhrigem Abstand wrde sehr zur
Nachhaltigkeit der Qualittsentwicklung im Fachbereich beitragen und die Gefahr
mindern, dass solche Anlsse als Strohfeuer verpuffen. Die
Pflegeelternkonferenzen, die Fachtagungen der Schweizerischen Fachstelle und
der Fachkongress vom November 2000 in Zrich sind vielversprechende Anfnge.
Die Kontinuitt ist aber noch nicht gewhrleistet. Die offizielle Anerkennung
und Frderung solcher Anlsse durch Bund und Kantone auf der Grundlage der PAV,
insbesondere Art. 3, Abs. 2 Frderung des Pflegekinderwesens knnte einiges
dazu beitragen, dass diese Initiativen sich verbreitern und zu einem wichtigen
Instrument der Qualittsdiskussion
werden.
Anhang 1
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|
Anspruchsgruppe |
Organisation |
Artikulation von Interessen und
Qualittsvorstellungen |
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Leistungsempfnger |
Herkunftseltern |
alle
diese Beteiligten sind nicht organisiert |
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Pflegekinder |
|
||
|
Ehemalige,
erwachsene Pflegekinder |
|
||
|
Leistungserbringer |
Pflegeeltern |
Lose
in regionalen Pflegeelternvereinen |
Bulletins,
Erfahrungsaustausch, Fortbildungskurse |
|
Heilpd.
Pflegefamilien |
Regionale
Zusammenschlsse |
Leitbild,
Standards, Supervision, Austausch, Koordinations- und Vermittlungsstelle,Fachliche
Leitung |
|
|
Regionale
Fachstellen |
Regionalvereine
der Pflegekinder-Aktion, |
Leitideen,
Standards, Intervision und Supervision |
|
|
Sozialdienste
|
organisiert
in der SKOS |
unbekannt |
|
|
Vormundschaftsbehrden |
Konferenz
kantonaler Vormundschaftsbehrden Das
Pflegekinderwesen ist marginal |
Zeitschrift fr das
Vormundschaftswesen, Fortbildung in Zusammenarbeit mit der HSA Luzern |
|
|
Pflegekinderaufsichten |
kantonal
teilweise, eidgenssisch nicht organisiert Laien
und SozialarbeiterInnen |
teilweise Intervision bzw.
Supervision, Einfhrungs- und Fortbildungskurse. Rollenkonflikt (Aufsicht-und
Beratungsfunktion) |
|
|
Jugendsekretariate,
Jugend- und Familienberatungsstellen (regionale)
polyvalente Sozialdienste |
kantonal
und kommunal organisiert professionelle
Strukturen |
Das Pflegekinderwesen ist
meistens wenn berhaupt ein kleiner Anteil (10 20 %) des jeweiligen
Arbeitsbereiches |
|
|
Privatvormunde
und Beistnde |
nicht
organisiert (in grsseren Stdten gemeinsame Fortbildung) Laien |
unbekannt |
|
|
Amtsvormunde |
Vereinigung
der schweizerischen Amtsvormunde Pflegekinderwesen
ist marginal |
|
|
|
SozialarbeiterInnen |
Berufsverband
fr Soziale Arbeit Pflegekinderwesen
ist marginal |
Berufsethik Pflegekinderwesen
ist marginal |
|
|
PsychologInnen |
Fderation
Schweizer PsychologInnen FSP Schweizerischer
Psychotherapeutenverband SPV Schweiz.
Berufsverband fr Angewandte Psychologie SBAP Pflegekinderwesen
ist marginal |
Berufsethiken Pflegekinderwesen
ist marginal |
|
|
JuristInnen |
Schweizerischer
Juristenverein Demokratische
JuristInnen Schweiz |
Berufsethik Pflegekinderwesen
ist marginal |
|
|
ErziehungsberaterInnen |
Verband
der Schulpsychologinnen |
? |
|
|
PsychotherapeutInnen |
Schweizerischer
Psychotherapeutenverband SPV Pflegekinderwesen
ist marginal |
Berufsethik Pflegekinderwesen
ist marginal |
|
|
ErwachsenenbildnerInnen |
SVEB |
Zertifizierung
Zeitschrift
education permanent (ep) |
|
|
ElternbildnerInnen |
Verband
fr Elternbildung, sbe Kurse
fr Pflegeeltern sind anerkannter Bestandteil der Elternbildung |
Leitideen
Elternbildung, Zeitschrift
Elternbildung |
|
Interessenvertretungen |
Pflegeelternvereine |
reg.
Pflegeelternvereine |
Bulletins,
Erfahrungsaustausch, Fortbildungskurse |
|
Vereinigungen
leiblicher Eltern |
in
der Schweiz nicht organisiert in
Deutschland Verein Netzwerk Herkunftseltern |
unbekannt in Deutschland
interdisziplreTagungen, Interessenartikulation u.a. durch Zeitschrift
i.m.pu.l.s.e |
|
|
Kinder-
und Menschenrechts-organisationen |
Schweizerischer Kinderschutzbund,
SKSB UNICEF Kinderlobby
Schweiz |
Gemeinsame Vernehmlassung
KRK, AG Kindeswohl |
|
|
Kinderhilfswerke |
Pro
Juventute Stiftung
Kinderdorf Pestalozzi |
Fachstelle
Tagesfamilien, PKW im allgemeinen mariginal |
|
|
innerstaatliche ffentlichkeit |
Verwaltung |
25
kantonale Verwaltungen PKW
marginal in den meisten Kantonen 1
Bundesverwaltung |
Kantone: uneinheitliche und
unklare Praxis Zentralstelle
fr Familien fragen des BASV |
|
Gesetzgebung |
eidg.
Parlament Bundesrat |
s.
ZGB-Revision Kindesrecht[9] |
|
|
Medien |
PKW
meist marginal oder im Zusammenhang mit Problemen |
|
|
|
internationale ffentlichkeit |
Internationale
Organisationen |
UNO Europarat |
Kinderrechte[10] Menschenrechtskonvention
EMRK[11] |
|
Internationale
Fachffentlichkeit |
IFCO Kongresse,
Fachzeitschriften |
|
|
|
Internet |
per
se nicht organisiert |
Wildwuchs speziell auf
englischsprachigen websites |
[1]
DIN EN ISO 8402, 1995
[2] Verordnung
ber die Aufnahme von Pflegekindern, vom 19. Oktober 1977 mit Revision vom
21.Dezember 1988
[3] Schweizerisches
Zivilgesetzbuch, vom 10. Dezember 1907 (Art 294/300/307/310/ 315/316)
[4] Berufskodex des Schweizerischen
Berufsverbandes Soziale Arbeit SBS/ASPAS, vom 4. Juni 1999
[5] Ein Ethikcode fr Personen, die
mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (FICE Bulletin 14/98)
[6] IFCO Konferenz Sept. 1992 (Neue)
fachliche Standards in der Vollzeitpflege
[7] Fachliche Standards fr das
Pflegekinderwesen vom............
[8] Die regionalen Fachstellen
nehmen sehr unterschiedliche Aufgaben
wahr, haben teilweise formulierte Leitbilder und bezglich des PKW besteht eine
Intervisionsgruppe
[9] vgl. Hegnauer, Cyril: Grundriss des Kindsrechts. Bern: Stmpfli 1999.
[10] UNO-Konvention ber die Rechte des Kindes, vom 20. November 1989
[11] Europische Konvention vom 4. November 1950 zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten