Die Position des Kindes strken
Konsequenzen der Bindungsforschung fr die Arbeit mit Pflege- und Adoptivkindern
von Jrg Maywald
In Paris gibt es ein Kinderkrankenhaus, das den Namen Hopital Trousseau trgt. Das deutsche Wort fr Trousseau lautet Bndel. Mit seinem Namen erinnert dieses Krankenhaus an eine Zeit, in der dort heimatlose Kinder eine Zuflucht und erste Versorgung fanden. Die aufgenommen Kinder hatten keine Eltern mehr, sei es, weil diese nicht mehr lebten, sei es, weil sie von den Eltern ausgesetzt worden waren in der Hoffnung, dass andere Menschen sie finden und ihr berleben sichern wrden.
Es waren Findel- und Straenkinder, die nichts hatten auer ihrem Bndel mit ein paar Habseligkeiten. Zumeist fanden sich darin Kleidungsstcke, vielleicht etwas zu essen, manchmal auch Spielzeug oder sogar ein Ring oder ein Amulett, das die Mutter dem Kind als Glcksbringer auf den Weg gegeben hatte.
In materieller Hinsicht waren diese Bndel von geringem Wert, aber sie waren das einzige, das die Kinder mit ihrer Herkunft verband. Sie bildeten eine Brcke zu ihren leiblichen Eltern, zu ihrem Milieu und zu ihrer Familie, in die sie geboren worden waren und bei der sie eine krzere oder lngere Zeit ihres Lebens verbracht hatten. Heute wrden wir diese Bndel im Sinne von Winnicott als bergangsobjekte bezeichnen, und wir wren uns vermutlich darin einig, dass sie fr die Kinder einen unschtzbaren Wert darstellten.
Dokumente des Krankenhauses belegen, dass die Kinder ihr Bndel behalten konnten. Es wurde ihrem Bett zugeordnet und begleitete die Kinder auf ihrem weiteren Weg. Offensichtlich hatten die Mitarbeiter des Krankenhauses ein intuitives Wissen davon, dass sie den Kindern Gutes taten, wenn sie ihnen ihr Hab und Gut belieen, auch wenn dieses von geringem Nutzen, hufig unansehnlich und kaum noch zu gebrauchen war.
Es scheint, als ob dieses Wissen um die Bedeutung von Bindungen zu manchen Zeiten verschttet gewesen ist. In meiner Kindheit also in den 1950er und 1960er Jahren war es allgemeine Praxis, die Besuchszeiten in den pdiatrischen Stationen der Krankenhuser auf eineinhalb Stunden am Sonntag nachmittag zu begrenzen. Die Kontaktaufnahme war nur durch eine Glasscheibe mglich und musste sich auf Gesten und bedeutungsvolle Blicke beschrnken. Vielen Eltern wurde geraten, sich ihrem Kind gegenber lieber gar nicht bemerkbar zu machen, um ihm den schmerzvollen Abschied zu ersparen .
Noch in den 1970er Jahren war es im ehemaligen Berliner Hauptkinderheim damals eine zentrale Notaufnahmestelle mit mehreren tausend Aufnahmen pro Jahr blich, die Kinder nach ihrer Ankunft zu desinfizieren, ihre mitgebrachten Gegenstnde zu verwahren und sie in Heimkleidung zu stecken.
Diese und hnliche damals weit verbreitete Haltungen und Handlungen mchte ich mit dem Begriff Interventionismus auf Kosten des Kindes kennzeichnen. Die Alternativen der Kinder- und Jugendbehrden bei familialen Krisen beschrnkten sich zu dieser Zeit meist auf ermahnende Gesprche, (zu) langes Zuwarten und abrupte Fremdunterbringung des Kindes. Beziehungsabbrche, Stigmatisierung des Kindes und seiner Familie sowie Sekundr-traumatisierung bis hin zu institutioneller Kindesmisshandlung waren die Folge.
Unter dem Einfluss kultureller Umbrche in den 1960 und 1970er Jahren trat allmhlich ein Wandel ein. Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie und Familienforschung wurden auch in der Sozialpdagogik breit rezipiert. Systemisches Denken und die Bindungsforschung mit ihrem Interaktionsansatz fanden immer mehr Anhnger. Hilfe statt Strafe und Verstrkung der ambulanten Angebote lauteten die Schlagworte, die sich nicht zuletzt aufgrund der Schubwirkung des Internationalen Jahres des Kindes 1979 in den darauffolgenden 1980er Jahren in einem massiven Ausbau der Beratungs- und Untersttzungssysteme auf breiter Basis niederschlugen.
Aber auch hier wie oft in der Geschichte schlug das Pendel zunchst in ein Extrem aus. Die Wirkung ambulanter Hilfen wurde besonders in Fllen schwerer Traumatisierung von Kindern berschtzt, Familien lieen sich nicht unbegrenzt verndern, freiwillige Angebote wurden hufig nicht ausreichend angenommen. Hinzu kamen Missverstndnisse, z.B. dass die Bindungsforschung nahelege, Trennungen der Kinder von ihren Eltern generell abzulehnen. Im Pflegekinderbereich fhrte dies vielerorts dazu, bei der Unterbringung eines Kindes grundstzlich die Rckkehroption offenzuhalten und Pflegefamilien ausschlielich als Ergnzung zur weiterhin bestimmenden Herkunftsfamilie zu konzipieren. Die Folgen einer solchen blinden Elternorientierung waren hufig eine Vernebelung des wahren Ausmaes der kindlichen Traumatisierung sowie Verunsicherungen auf allen Seiten und besonders beim Kind, dessen Perspektive oft ber Jahre im Unklaren gelassen wurde.
Eine erneute Korrektur fand etwa seit Mitte der 1990er Jahre statt, mageblich initiiert durch die Verabschiedung der Kinderrechtskonvention durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1989. Diese neue Haltung ist dadurch charakterisiert, dass sie das Kind als Trger eigener Rechte betrachtet und Elternrechte als pflichtgebundene Elternverantwortung interpretiert. Sie kann in der Aufforderung gebndelt werden, die Position des Kindes zu strken. Diese neue Haltung, die sich zumindest in Deutschland bei weitem noch nicht durchgesetzt hat, kommt meiner Auffassung am nchsten, und ich mchte sie unter dem Gesichtspunkt der Konsequenzen der neueren Bindungsforschung fr die Arbeit mit Pflege- und Adoptivkindern erlutern.
Der Beitrag
umfasst fnf Punkte:
2. Bindung und Trennung eine bersicht ber den Stand der Forschung
3. Schlsselsituationen in der Arbeit mit Pflege- und Adoptivkindern
4. Sonja Erfahrungen eines Pflegekindes in der Langzeitperspektive
5. Ausblick oder: Die Position des Kindes strken
1. Die Rechte von Pflege- und Adoptivkindern in der UN-Kinderrechtskonvention
Ausdrcklich wird garantiert, dass die in dem bereinkommen festgelegten Rechte jedem Kind unabhngig u.a. von seiner nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft und ohne Rcksicht auf den sonstigen Status des Kindes zu gewhren sind. Ein Pflege- oder Adoptivkind darf nicht aufgrund seines Status bei der Ausbung seiner Rechte eingeschrnkt oder diskriminiert werden.
Artikel 2, Abs. 1: Die Vertragsstaaten achten die in diesem bereinkommen festgelegten Rechte und gewhrleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung, unabhngig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermgens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormundes.
Das Wohl des Kindes (the best interest of the child) ist bei allen Manahmen, die Kinder betreffen, ein vorrangig zu bercksichtigender Gesichtspunkt. Dies gilt u.a. fr Manahmen und Entscheidungen der sozialen Frsorge, der Gerichte und der Verwaltungsbehrden. Eine dem Wohl des Kindes abtrgliche Alternative nur weil diese zum Beispiel kostengnstiger wre darf demnach nicht gewhlt werden.
Artikel 3, Abs. 1: Bei allen Manahmen, die Kinder betreffen,
gleichviel ob sie von ffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen
Frsorge, Gerichten, Verwaltungsbehrden oder Gesetzgebungsorganen getroffen
werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu bercksichtigen
ist.
Artikel 7 (Geburtsregister, Name, Staatsangehrigkeit)
Jedes Kind hat das Recht auf einen Namen von Geburt an und soweit mglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Hieraus kann abgeleitet werden, dass eine Fremdunterbringung des Kindes nur als ultima ratio und nur bei erheblicher Kindeswohlgefhrdung in Betracht kommt.
Artikel 7, Abs. 1: Das Kind ist unverzglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehrigkeit zu erwerben, und soweit mglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
Artikel 8 (Identitt)
In diesem Artikel wird anerkannt, dass der Name und die gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen wichtige Bestandteile der Identitt des Kindes sind und nur aufgrund eines Gesetzes und im Rahmen bestehender Verfahrensvorschriften gendert werden drfen.
Artikel 8, Abs. 1: Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identitt, einschlielich seiner Staatsangehrigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.
Artikel 9 (Trennung von den Eltern; persnlicher Umgang)
Kinder drfen von ihren Eltern gegen deren Willen nur getrennt werden, wenn das Wohl des Kindes dies erfordert, z.B. nach einer Misshandlung oder Vernachlssigung. Auch in diesen Fllen muss das Verfahren strengen rechtsstaatlichen Kriterien gengen.
Das von seinen Eltern getrennt lebende Kind hat das Recht, regelmige persnliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Umgangseinschrnkungen und Besuchsverbote bedrfen insofern einer Begrndung im Einzelfall, die sich ausschlielich am Wohl des Kindes zu orientieren hat.
Artikel 9, Abs. 1: Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zustndigen Behrden in einer gerichtlich nachprfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern misshandelt oder vernachlssigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung ber den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.
Abs. 3: Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmige persnliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. (...)
Artikel 12 (Bercksichtigung des Kindeswillens)
In diesem Artikel werden Kindern umfassende Partizipationsrechte eingerumt. Das Kind hat in allen es betreffenden Angelegenheiten das Recht, seine Meinung frei zu uern. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife bercksichtigt werden. In allen Gerichts- und Verwaltungsverfahren muss das Kind entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter gehrt werden. Im Zuge der Kindschaftsrechtsreform 1998 wurde in Deutschland das Rechtsinstitut eines Verfahrenspflegers im zivilrechtlichen Kinderschutzverfahren eingefhrt. Fr Verwaltungsverfahren, zu denen jugendamtliche Entscheidungen gehren, steht eine solche Untersttzung des Kindes noch aus.
Artikel 12, Abs. 1: Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fhig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berhrenden Angelegenheiten frei zu uern, und bercksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
Abs. 2: Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berhrenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehrt zu werden.
Artikel 20 (Von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilie; Adoption)
Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben knnen, haben Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand des Staates. Bei der Wahl zwischen familialer (Familienpflege oder Adoption) und institutioneller Unterbringung sind die erwnschte Kontinuitt in der Erziehung des Kindes sowie die ethnische, religise, kulturelle und sprachliche Herkunft des Kindes zu bercksichtigen. Hieraus kann der Vorrang milieunaher vor milieuferner Unterbringung abgeleitet werden.
Artikel 20, Abs. 1: Ein Kind, das vorbergehend oder dauernd aus seiner familiren Umgebung herausgelst wird oder dem der Verbleib in dieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet werden kann, hat Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand des Staates.
Abs. 2: Die Vertragsstaaten stellen nach Magabe ihres innerstaatlichen Rechts andere Formen der Betreuung eines solchen Kindes sicher.
Abs. 3: Als andere Formen der Betreuung kommt unter anderem die Aufnahme in eine Pflegefamilie, die Kafala nach islamischem Recht, die Adoption oder, falls erforderlich, die Unterbringung in einer geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung in Betracht. Bei der Wahl zwischen diesen Lsungen sind die erwnschte Kontinuitt in der Erziehung des Kindes sowie die ethnische, religise, kulturelle und sprachliche Herkunft des Kindes gebhrend zu bercksichtigen.
Artikel 21 (Adoption)
Im Falle einer Adoption kommt dem Wohl des Kindes die hchste Bedeutung zu. Sie ist von der Zustimmung der betroffenen Personen abhngig, die in Kenntnis der Sachlage und unter Beachtung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren gegeben sein muss. Internationale Adoptionen sollen nur dann ausgesprochen werden, wenn das Kind nicht in seinem Heimatland in einer Pflege- oder Adoptionsfamilie untergebracht oder wenn es dort nicht in geeigneter Weise betreut werden kann. In diesem Artikel ist eindeutig festgelegt, dass Adoptionen nicht als Beschaffungsprogramm fr kinderlose Paare missbraucht werden drfen, sondern ausschlielich dem Kindeswohl verpflichtet sind und damit dem Kind zu seinem Recht verhelfen sollen, zu Eltern zu gehren (nicht: den Eltern zu gehren).
Artikel 21: Die Vertragsstaaten, die das System der Adoption anerkennen oder zulassen, gewhrleisten, dass dem Wohl des Kindes bei der Adoption die hchste Bedeutung zugemessen wird; die Vertragsstaaten
a) stellen sicher, dass die Adoption eines Kindes nur durch die zustndigen Behrden bewilligt wird, die nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren und auf der Grundlage aller verlsslichen einschlgigen Informationen entscheiden, dass die Adoption angesichts des Status des Kindes in Bezug auf Eltern, Verwandte und einen Vormund zulssig ist und dass, soweit dies erforderlich ist, die betroffenen Personen in Kenntnis der Sachlage und auf der Grundlage einer gegebenenfalls erforderlichen Beratung der Adoption zugestimmt haben;
b) erkennen an, dass die internationale Adoption als andere Form der Betreuung angesehen werden kann, wenn das Kind nicht in seinem Heimatland in einer Pflege- oder Adoptionsfamilie untergebracht oder wenn es dort nicht in geeigneter Weise betreut werden kann;
(...)
Soweit die einschlgigen Artikel der UN-Kinderrechtskonvention. Insgesamt und unter Einbezug der von mir in diesem Zusammenhang nicht angefhrten Kindesrechte hat sich damit auf der Ebene des internationalen Rechts durchgesetzt, Kinder von Beginn an als eigenstndige Subjekte anzusehen, die ihre spezifischen Kompetenzen und Potentiale in die menschliche Gemeinschaft einbringen. Am Anfang eines neuen Jahrhunderts ist die Vorstellung, Kinder als noch nicht vollwertige Menschen anzusehen, unhaltbar geworden. Kinder gleich welchen Status sind Menschen in einer sensiblen Entwicklungsphase, die des besonderen Schutzes, der Frderung und der Beteiligung bedrfen.
Janusz Korczak hat diese neue Sicht des Kindes bereits vor mehr als fnfzig Jahren prgnant zusammengefasst: Das Kind wird nicht erst ein Mensch, es ist schon einer.
Kinder sind von Natur aus soziale Wesen. Sie kommen mit einem angeborenen Bedrfnis nach Bindung und sozialem Kontakt zur Welt. Seelische Gesundheit von Kindern lsst sich als gelungene Integration von emotionaler Verbundenheit zu vertrauten Personen und Erkundungsverhalten beschreiben. Bindungstheoretisch kommt dies in der Annahme eines Gleichgewichtes zwischen Bindungs- und Explorationsbedrfnissen zum Ausdruck. Demnach hngt eine positive sozial-emotionale Entwicklung entscheidend davon ab, ob Sicherheits- oder Bindungsbedrfnisse und Erkundungs- oder Autonomiebestrebungen gleichermaen und ausgewogen befriedigt werden.
Das Bindungs- und Explorationssystem des Kindes stehen miteinander in einer komplementren Beziehung und regulieren sich gegenseitig. In sicheren und vertrauten Situationen wollen Kinder Neues erkunden und reagieren auf ihre Umwelt vor allem mit Interesse und Neugier. Dieses Interesse wird von dem schon fr Neugeborene befriedigenden Gefhl aufrecht erhalten, Verhalten oder Ereignisse verursachen und kontrollieren zu knnen und dadurch selbst wirksam und erfolgreich zu sein.
Demgegenber wird in Situationen von Verunsicherung oder Angst, wie zum Beispiel in einer fremden Umgebung oder bei Abwesenheit der Bezugsperson, das Bindungssystem der Kinder aktiviert. Sie suchen die Nhe und den Kontakt zu einer Bindungsperson, die ihnen als sichere Basis dient: sie weinen, strecken die Arme nach ihr aus, folgen ihr, schmiegen sich an oder klammern sich an sie. John Bowlby, der Begrnder der Bindungstheorie, definierte Bindungsverhalten als jede Form von Verhalten, die darauf hinausluft, dass eine Person zu einer anderen unterschiedenen und vorgezogenen Person Nhe erlangt oder aufrechterhlt (Bowlby 1984, S. 57). In biologischer Perspektive stellt das Bindungssystem ein primres, genetisch verankertes motivationales System dar, das nach der Geburt zwischen dem Sugling und seinen wichtigsten Bezugspersonen aktiviert wird und berlebenssichernde Funktion hat. Aus psychologischer Sicht vermitteln Bindungsbeziehungen emotionale Sicherheit und Selbstvertrauen. Bindung kann nicht mit Abhngigkeit gleichgesetzt werden. Einmal etablierte Bindungsbeziehungen weisen eine groe Stabilitt im Lebenslauf auf und bleiben auch bei voneinander unabhngigen Personen wirksam.
Alle Kinder entwickeln im Verlauf des ersten Lebensjahres gewhnlich eine oder mehrere Bindungsbeziehungen zu nahestehenden Personen, in der Regel Mutter und Vater. Im zweiten und dritten Lebensjahr, die als besonders bindungsempfindliche Zeit gelten, werden die Bindungserfahrungen als innere Arbeitsmodelle stabilisiert und zu einer zielkorrigierten Partnerschaft mit den Bezugspersonen ausgebaut. Dabei hngt die Strke einer Bindung nicht von der Qualitt der Beziehung ab. Auch Kinder, die abgelehnt oder gar misshandelt werden, bauen eine tiefgreifende Bindung zu den ihnen nahestehenden Personen auf.
Die Qualitt einer Bindung entwickelt sich in Abhngigkeit von den Temperamentseigen-schaften des Kindes und den Verhaltensweisen und inneren Reprsentanzen der erwachsenen Bindungspersonen. Fr angemessenes elterliches Verhalten hat Mary D. Ainsworth (1978) den Begriff der Sensitivitt (Feinfhligkeit) geprgt. Feinfhliges Verhalten zeichnet sich dadurch aus, dass die Signale und Bedrfnisse des Kindes korrekt wahrgenommen, richtig interpretiert sowie prompt und altersangemessen beantwortet werden.
Werden die Bedrfnisse des Suglings von den Bindungspersonen in feinfhliger Weise beantwortet, entwickelt sich in der Regel eine sichere Bindungsbeziehung. Sicher gebundene Suglinge lernen, dass sie verlsslich beruhigt und getrstet werden, sobald sie Unruhe oder Kummer signalisieren. Sie erleben die Bindungsperson als sichere Basis, von der aus sie interessiert die Umgebung erkunden und auf die sie sich in alltglichen Notsituationen sttzen knnen.
Kinder, die ihre Bindungsperson als zurckweisend, ignorierend oder feindselig erleben, entwickeln gewhnlich eine unsicher-vermeidende Bindung. In Belastungssituationen neigen sie dazu, wenig von ihren Bindungsbedrfnissen zu uern und die Bindungsperson eher zu meiden. Auf diese Weise passen sie sich so gut es geht den Anforderungen der Bindungs-person an, die von dem Kind rasche Selbstndigkeit und eine frhe Selbstregulation negativer Gefhle wie Angst und rger erwartet.
Kinder, deren Bindungspersonen sich in Belastungssituationen in einer fr das Kind wechselhaften und wenig nachvollziehbaren Weise verhalten, entwickeln eine unsicher-ambivalente oder kontrollierende Bindung. Das Verhalten der Bindungsperson signalisiert gleichermaen Zuwendung, aber auch Hilflosigkeit und rger. Das Kind versucht, mit verstrkten und bertriebenen Gefhlsuerungen die Aufmerksamkeit der Bindungsperson zu erregen. Gleichzeitig wird es von diesen Bemhungen stark in Anspruch genommen und wirkt dadurch emotional abhngig.
Schlielich wurde bei einer kleinen Gruppe von Kindern ein desorganisiertes Bindungsverhaltensmuster gefunden. Diese Kinder zeigen in Stresssituationen stereotype Verhaltensweisen oder sie erstarren fr kurze Zeit, da ihnen aufgrund des uneindeutigen Verhaltens ihrer Bindungspersonen keine adquaten Verhaltensstrategien zur Verfgung stehen. Desorganisierte Bindungen sind hufig Zeichen gravierender Beziehungs- und Bindungsstrungen, z.B. in Fllen von Misshandlung oder Vernachlssigung (vgl. Brisch 1999).
Unter der Voraussetzung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Bindungsangebots knnen Kinder altersangemessene Trennungen gut fr ihre Entwicklung nutzen. Insofern sind Trennungen nicht per se schdigend. Risiken und Gefahren ergeben sich erst durch das kumulative Zusammenspiel einer Reihe von im Einzelfall zu gewichtenden Variablen. Neben der individuellen Empfindlichkeit des Kindes zum Zeitpunkt der Trennung sind Alter und Entwicklungsstand bedeutsam. Whrend bei einem Sugling bereits die kurzzeitige Nichtverfgbarkeit der Mutter bzw. Bindungsperson zu einem Gefhl groer Hilflosigkeit und Verlassenheit fhren kann, erweitert sich mit zunehmendem Alter das Zeitverstndnis und damit die Toleranz fr berschaubare Trennungen. Besonders trennungsempfindlich sind Kinder im Alter zwischen etwa sechs Monaten und drei Jahren. In dieser Zeit binden sie sich in der Regel intensiv an eine, manchmal auch zwei oder drei Hauptbindungspersonen und zugleich ist ihr Verstndnis fr Zeit, Dauer und die Grnde von Trennungen noch nicht sehr entwickelt.
Eine zweite Variable betrifft die Intensitt der Bindung und damit die emotionale Nhe zu der Person, von der das Kind getrennt wird. Wenn seine Hauptbindungsperson z.B. die Gromutter ist, wird die Reaktion auf eine Trennung von Mutter oder Vater weniger schwerwiegend sein. Zum emotionalen Kontext gehren ebenso bergangsobjekte (vgl. Winnicott 1974) wie vertraute Gegenstnde (Bett, Kleidung, Spielzeug), Gewohnheiten (Essensrituale, Schlaflied) und die sozialrumliche Umgebung (Kindergarten, Schule, Freundeskreis), deren weitere Verfgbarkeit bzw. Aufrechterhaltung Trennungsreaktionen lindern knnen.
Weiterhin spielen die Vorgeschichte des Kindes insbesondere im Hinblick auf frhere Trennungserfahrungen und die Qualitt der Ersatzbeziehungen eine wichtige Rolle. ngste aufgrund zurckliegender, nicht verarbeiteter Trennungen knnen in der aktuellen Situation reaktiviert und verstrkt werden. Zu den Erfahrungen nach der Trennung, die eine Bewltigung erleichtern oder erschweren knnen, gehrt, ob eine spezielle Person kontinuierlich zur Verfgung steht, wie die Rahmenbedingungen der Ersatzbetreuung sind (Qualitt der Einzel- oder Gruppenbetreuung), die materielle Ausstattung und Versorgung und inwieweit Erinnerungen an die Personen, von denen das Kind getrennt ist, akzeptiert und gefrdert werden.
Insgesamt hngt die Bedeutung einer Trennung auf einem Kontinuum zwischen Trauma und Chance davon ab, wie gro der reale Verlust ist, welche ngste dadurch reaktiviert werden, wie tragfhig die neuen Beziehungen sind und inwiefern es gelingt, fr den Zusammenhang von altem und neuem Zustand einen lebensgeschichtlichen Sinn zu erschlieen (Maywald 1997, S. 30).
3. Schlsselsituationen in der Arbeit mit Pflege- und Adoptivkindern
Ich mchte die Ergebnisse einschlgiger Bindungs- und Trennungsforschung in Beziehung setzen zu drei Schlsselsituationen, bei denen es erfahrungsgem hufig zu Fehlentschei-dungen mit entsprechenden Folgekonflikten kommt.
Negativbeispiel 1: Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Krankenhausaufenthalt einer allein erziehenden Mutter schlgt das Jugendamt die Unterbringung des 4-jhrigen Kindes in einer Kurzpflegestelle im Nachbarort vor.
Negativbeispiel 2: Ein 7-jhriger Junge fllt seit Jahren in Kindergarten und Schule wegen seiner stark verzgerten Sprachentwicklung und seines aggressiven und sexualisierenden Verhaltens gegenber jngeren Kindern auf. Im Jugendamt ist bekannt, dass die Mutter psychisch krank ist. Der Junge hat zu Hause kaum altersgerechte Spielsachen und schlft im Bett seiner Mutter. Eine Fremdunterbringung gegen den erklrten Willen der Mutter wurde mehrfach abgelehnt aus Angst, die Mutter wrde dann eine Drohung wahrmachen und sich das Leben nehmen.
Whrend im ersten Beispiel eine Unterbringung des Kindes in einer fremden Familie an einem dem Kind fremden Ort vorschnell in Kauf genommen wird, ohne die Mglichkeiten einer milieunahen Versorgung z.B. bei Verwandten oder im Umkreis des Kindergartens zu prfen, wird im zweiten Fall eine Fremdunterbringung zu lange hinausgezgert. Hier dient das Kind als Faustpfand der Mutter, der es gelingt, das Jugendamt jahrelang als stillen Verbndeten der Misshandlung ihres Sohnes zu gewinnen.
Demgegenber ist aus fachlicher Sicht anzumerken (vgl. Salgo 2000, Zenz (in Druck)):
Da Trennungen
sich insbesondere fr kleine Kinder belastend fr die sptere Entwicklung
auswirken knnen, haben bei Gefhrdung des Kindeswohls Hilfen innerhalb der
Familie Vorrang, soweit dadurch den Gefhrdungen wirksam begegnet werden kann
fr schwer traumatisierte Kinder scheiden solche Hilfen innerhalb der
Herkunftsfamilie hufig aus. Besonders in Fllen anhaltender Misshandlungen, sexuellen
Missbrauchs und bei schwerwiegender Vernachlssigung von Kindern ist ein
undifferenzierter und pauschaler Bindungsschutz nicht angemessen. Vielmehr
knnen pathogene Bindungen eine Trennung des Kindes von seiner Familie geradezu
erfordern, weil sie die am wenigsten schdliche Alternative darstellen (vgl.
Goldstein, Freud, Solnit 1974).
Die Rckfhrung in die Herkunftsfamilie
Negativbeispiel 1: Im Hilfeplan wird festgelegt, dass ein knapp zweijhriger Junge in eine Pflegefamilie aufgenommen wird. Nach Ablauf eines Zeitraums von zwei Jahren soll entschieden werden, ob sich die Bedingungen in der Herkunftsfamilie derart verbessert haben, dass der Junge zu seinen leiblichen Eltern zurckkehren kann. Den Eltern wird vom Allgemeinen Sozialen Dienst mitgeteilt, dass sie jetzt eine reelle Chance htten, den Jungen wieder zu sich zu holen. Gleichzeitig bekommen die Pflegeeltern vom Pflegekinderdienst zu hren, dass sie sich schon einmal auf eine Dauerpflege einrichten sollten. Die leiblichen Eltern wrden das sowieso nicht schaffen.
Negativbeispiel 2: Ein dreijhriges Mdchen wird zur Perspektivklrung fr sechs Monate in eine Pflegefamilie aufgenommen. Anschlieend wird diese Manahme zwei mal um jeweils erneut sechs Monate verlngert.
Abgesehen von dem Zynismus doppelter Botschaften in dem ersten Fall, die das Kind in massive Loyalittskonflikte bringen kann, werden hier elementare Erkenntnisse der Bindungsforschung missachtet. Das Kind kann in beiden Beispielen nicht anders, als neue Bindungen in der Pflegefamilie aufzubauen und sich dort zu verwurzeln. Fr seine seelische Gesundheit ist dies notwendig. Darber die leiblichen Eltern im Unklaren zu lassen, bedeutet, ihre Elternverantwortung zu untergraben und verleitet darber hinaus zu falschen und spter enttuschten Erwartungen. Auerdem wird auf diese Weise dem Kind und seinen Pflegeeltern der Aufbau neuer Bindungen unntig erschwert.
Demgegenber ist aus fachlicher Sicht zu bemerken (vgl. Salgo 2000, Zenz (in Druck)):
Wird die Trennung eines Kindes von seinen Eltern nach Ausschpfung der Hilfen innerhalb der Familie unausweichlich, so ist die Sicherung der Dauerhaftigkeit der Lebensumstnde (Permanency Planning) und damit der Eltern-Kind-Beziehung oberstes Ziel. Eine widerrufbare Unterbringung in einer Pflegefamilie muss auf von vornherein bestimmte Zeitrume begrenzt werden. Die Zeitspanne, fr die eine solche Ungewissheit in Kauf genommen werden kann, muss um so krzer sein, je jnger das Kind ist, je weniger der Kontakt zu den Eltern durch Besuche aufrechterhalten werden kann und je grer die Vorbelastung des Kindes ist. Innerhalb dieser aus kindlicher Perspektive tolerierbaren Zeitspanne kommt der Rckkehroption ein Vorrang zu, aber nur dann, wenn bei der Rckkehr des Kindes keine Gefhrdungen des Kindeswohls in seinem Herkunftsmilieu mehr bestehen.
Bei Aussichtslosigkeit der Realisierung oder nach Scheitern der Rckkehroption muss eine Sicherung der Dauerhaftigkeit der Kindesbeziehungen erfolgen. Dies kann entweder durch Adoption geschehen, wenn immer mglich durch die bisherige Pflegefamilie, oder falls dies nicht mglich ist durch bernahme einer Pflegschaft/Vormundschaft durch die bisherige Pflegefamilie bzw. durch sonstige Sicherungen, auch rechtlicher Art, des Dauerpflegever-hltnisses.
Die Besuchs- oder Umgangsregelung
Negativbeispiel 1: Nach dem Scheitern der Rckkehroption wird eine befristete in eine Dauerpflegestelle umgewandelt. Um dem zgerlichen Kindesvater die Zustimmung zu er-leichtern, schlgt das Jugendamt Besuche jedes zweite Wochenende in der Pflegefamilie vor.
Negativbeispiel 2: Ein adoptierter Jugendlicher fordert detaillierte Informationen ber seine Herkunft. Die Adoptiveltern halten dagegen, aus Angst, er knne Kontakt zu seiner leiblichen Mutter aufnehmen wollen und sich ihnen entfremden.
Im ersten Fall findet ein unangemessener Deal auf Kosten des Kindes statt. Dem Kind wird vermittelt, dass es in seinen Pflegeeltern soziale Eltern gefunden hat, bei denen es von nun an auf Dauer aufwachsen wird. Zugleich bekommt es zu hren, dass die leiblichen Eltern den Prozess des Zusammenwachsens alle vierzehn Tage unterbrechen knnen. Es ist nicht Aufgabe des Kindes, den Trauerprozess des leiblichen Vaters erleichtern. Eine Besuchsregelung, die grere Abstnde vorsieht, wre hier angemessen.
In dem zweiten Beispiel verspielen die Adoptiveltern die Chance, ihrem Adoptivkind in einer wichtigen Frage seines Lebens untersttzend zur Seite zu stehen. Sie erreichen dadurch das, was sie eigentlich vermeiden mchten: dass sich ein Graben zwischen ihnen und dem Kind auftun kann.
Demgegenber ist aus fachlicher Sicht anzumerken (vgl. Salgo 2000, Zenz (in Druck)):
Besuchsregelungen mssen sich am Wohl des Kindes orientieren. Zu den Bedrfnissen des Kindes gehrt ein ungestrter Bindungsaufbau zu seinen sozialen Eltern und zugleich die Achtung seiner Herkunft. Nicht in jedem Fall muss die Wertschtzung der Herkunft des Kindes sich in Besuchskontakten zwischen Kind und Herkunftseltern ausdrcken: Richtig ist, dass Menschen ihre Herkunft begreifen wollen, dass sie wie es oft heit nach ihren Wurzeln suchen, und richtig ist auch, dass dieses Bedrfnis in Wissenschaft und Praxis lange Zeit wenig wahrgenommen worden ist. Die Verdrngung und die Verleugnung der eigenen Geschichte hat sich nicht nur im politischen Raum abgespielt, sondern auch im Umgang mit der Biografie des Individuums. (...) Zu behaupten aber, dass diese Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte nur in Form der realen Konfrontation mit den zu dieser Geschichte gehrenden Personen vor sich gehen knne und vor sich gehen msse, ist eine durch nichts zu belegende Idee, die sich meist recht abstrakt auf die Erhaltung des familialen Systems beruft ohne Rcksicht auf die destruktiven Auswirkungen auf seine schwchsten Mitglieder Kinder nmlich, die von den Eltern in der Vergangenheit Leid, Gewalt und Zurckweisung erfahren haben, das im fortdauernden Kontakt mit ihnen immer wieder auflebt (Zenz 2000, S. 12 f.).
4. Sonja Erfahrungen eines Pflegekindes in der Langzeitperspektive
Sonja wurde 1979 in Berlin geboren. Sie ist jetzt 21 Jahre alt. Ich kenne sie seit 19 Jahren und will fnf Stationen ihres Lebens kurz charakterisieren.
Die ersten Lebensjahre
Sonja lebt die ersten zweieinhalb Jahre bei ihren beiden leiblichen Eltern. Als Sie knapp zwei Jahre alt ist, wird ihre Schwester Frederike geboren.
Die Familie lebt in einer kleinen und feuchten Paterre-Altbauwohnung. Die Mutter verlsst die Wohnung nur selten. Sie ist depressiv, spricht kaum mit Fremden. Der Vater arbeitet auf dem Bau und trinkt.
Bei einem Besuch der Suglingsfrsorge werden die beiden Mdchen in stark vernachlssigtem Zustand gefunden. Frederike ist ausgetrocknet und steht kurz vor dem Verhungern. Beide Kinder werden in die Kinderwohngruppe des Kinderschutz-Zentrums aufgenommen, die von den Eltern als bessere Alternative zum Heim akzeptiert wird.
Nach wenigen Wochen der Aufnahme wird der Zustand von Sonja im Sommer 1981 wie folgt beschrieben: Entwicklungsrckstnde im gesamten Spektrum der Ich-Leistungen, vor allem im sprachlichen und sozialen Bereich; Anzeichen nicht organischer Wachstumsstrungen (Failure to thrive) infolge der starken Vernachlssigung (geringer Wuchs, Haarausfall); depressive Grundhaltung; schwaches Selbstwertgefhl; hysterisches Schreien und nachfolgende Untrstlichkeit; teilweise autoaggressives Verhalten; Anzeichen eines Jedermannkindes.
Der bergang in die Pflegefamilie
Anllich der
unregelmigen Besuche der Mutter wird eine fr Vernachlssigungsfamilien
typische Rollenumkehr sichtbar: Sonja nicht einmal drei Jahre alt versorgt
ihre Mutter, die sich kaum von ihrem Stuhl erhebt, mit Kaffee. Die Mutter
braucht die Kinder, ohne dass diese etwas an ihr haben. Der Vater taucht nur in
greren Abstnden auf. Nach wenigen Monaten Beobachtung ist deutlich, dass die
Eltern innerhalb eines fr die Kinder vertretbaren Zeitraums nicht in die Lage
kommen werden, ihre Kinder ausreichend zu versorgen. Ihnen wird vorgeschlagen,
die Kinder in eine Pflegefamilie zu geben, was sie ablehnen. Die Eltern
schlagen ihrerseits vor, die Kinder in der Kinderwohngruppe zu belassen, was
aufgrund der Krisenorientierung der Einrichtung unverantwortbar ist. Da in
Gesprchen keine Einigung erzielt werden kann, wird das Vormundschaftsgericht
angerufen, das den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzieht. Einige
Monate spter Sonja ist jetzt vier und Frederike zwei Jahre alt wechseln
beide Kinder in eine gemeinsame Pflegefamilie, in der noch ein lteres
leibliches Kind lebt. Der Kontakt zu den leiblichen Eltern bricht ab.
Krperlich
erholen sich beide Mdchen schnell und auch in seelischer Hinsicht geht es
ihnen bald besser. Als Sonja sieben ist, trennen sich die Pflegeeltern. Alle
drei Kinder bleiben bei der Mutter, die mit den Mdchen aufs Land zieht. Der
Pflegevater kommt regelmig zu Besuch, der Kontakt besteht bis heute.
Die Suche nach den Wurzeln
Beide Kinder besitzen je ein Buch mit Dokumenten und Fotos aus ihrer Geschichte. Als Sonja 15 Jahre alt ist, setzt sie sich verstrkt mit ihrer Identitt und Herkunft auseinander. Bei einem Besuch erfhrt sie von mir, dass ihre leiblichen Eltern inzwischen zwei weitere Kinder einen Jungen und ein Mdchen zur Welt gebracht haben. Sonja nimmt mit Zustimmung der Pflegemutter Kontakt zur leiblichen Mutter auf. Den leiblichen Vater spricht sie nur am Telefon. Wenig spter erhalte ich von Sonja einen Brief, aus dem ich einige Stze zitieren mchte:
Wie Du schon gehrt hast, habe ich jetzt Kontakt zu meiner Mutter und meinen Geschwistern. Zu meinem Vater ist der Kontakt noch nicht so stark. Worauf ich aber hoffe, dass es noch strker wird. Du glaubst gar nicht, wie froh ich darber bin, endlich Kontakt zu haben. All die Jahre habe ich es mir gewnscht. (...) An Sylvester hatten wir uns im Kreis in den Saal gesetzt und bei Kerzenlicht durfte jeder erzhlen, was ihm am besten im letzten Jahr gefallen hat. Jeder hat was gesagt und es haben sich alle getraut. Viele, unter anderem auch ich, haben dabei weinen mssen. Aber das kam einfach so. Ich habe erzhlt, dass mein schnstes Erlebnis war, als ihr da wart und ich erfahren durfte, dass wir noch Geschwister haben. Natrlich tauchte dann bei vielen die Frage auf, wo die denn leben. Ich hatte aber ehrlich nicht so eine groe Lust, alles zu erzhlen und deswegen wissen jetzt auch gar nicht alle, dass ich nur ein Pflegekind bin.
Der Brief hat eine eigentmliche Form. Die Zeilen sind auf vier Seiten abwechselnd mit roter und blauer Farbe geschrieben, als ob ihr Inneres in zwei Welten zu brechen droht.
Nach kurzem Aufflackern flachen die Kontakte zur leiblichen Mutter und zu den leiblichen Geschwistern aus gegenseitigem Mangel an Interesse bald wieder ab.
Mit ihrer Pflegemutter trgt sie heftige Adoleszenzkonflikte aus. Das letzte Schuljahr verbringt Sonja im Internat, das sie mit Abschluss der mittleren Reife verlsst. Seitdem lebt sie in einer eigenen Wohnung und hat eine Ausbildung zur Erzieherin begonnen.
Ich habe Sonja am vergangenen Wochenende angerufen und ihr gesagt, dass ich in Zrich einen Vortrag ber Konsequenzen der Bindungsforschung fr die Arbeit mit Pflege- und Adoptivkindern halten werde. Ich bat um ihre Mithilfe und fragte sie, in welcher Rangfolge sie die fr sie wichtigen Bindungspersonen sortieren wrde.
Sie sagte mir, ihre Schwester sei in dieser Hinsicht ihr ein und alles. Von den Erwachsenen sei natrlich ihre Pflegemutter die wichtigste Person in ihrem Leben, trotz der vielen Konflikte. Auch der Pflegevater sei eine bedeutende Orientierung geblieben. Auch der Kontakt zu mir sei ihr wichtig, auerdem habe sie eine Reihe von Wahlverwandtschaften: ihre Vormndin, zwei Paten, eine enge Freundin der Pflegemutter, eine eigene Freundin.
Auf meine Frage, welche Rolle die leiblichen Eltern spielen, antwortet sie, diese seien letztlich doch Fremde geblieben, obwohl es zu verschiedenen Zeiten Wnsche und auch Versuche der Annherung gab.
Ich habe Ihnen dieses Beispiel vorgestellt, weil hier deutlich wird, dass
schwere Deprivation in der frhen Kindheit nicht zwangslufig zu gravierenden Schden im spteren Leben fhrt;
eine rechtzeitige Perspektivensicherung im Sinne von permanency planning wichtig ist;
die Suche nach den Wurzeln nicht mit einer Gefhrdung des Pflegeverhltnisses oder gar mit einer Wiedereingliederung in die Herkunftsfamilie verwechselt werden sollte;
eine Trennung des Pflegeelternpaares hufig ein Tabuthema nicht eine Katastrophe nach sich ziehen muss.
5. Ausblick oder: Die Position des Kindes strken
Abschlieend einige Vorschlge:
(1) Pflege-
und Adoptivkinder haben Rechte. Die Lebenserfahrung zeigt, dass Recht haben und
Recht bekommen nicht identisch sind. Pflege- und Adoptivkinder mssen weitaus
mehr als bisher ihre Rechte vermittelt bekommen. Und sie mssen
Elternpersnlichkeiten begegnen, die sie bei der Ausbung der anerkannten
Rechte in einer ihrer Entwicklung entsprechenden Weise leiten und fhren (vgl.
Art. 5 UN-Kinderrechts-konvention).
Pflege- und Adoptiveltern sollten sich daher ber die Rechte der ihnen
anvertrauten Kinder informieren und sich als treuhnderische Verfechter der
Kinderrechte verstehen.
(2) Am
Beginn eines Pflege- oder Adoptivverhltnisses werden wichtige Weichen
gestellt.
Die Forschung lehrt, dass es neben einer fundierten Situationsanalyse und
Indikationsstellung vor allem auf die stimmige Passung zwischen Pflege- bzw.
Adoptivkind und seiner neuen Familie ankommt. Remo Largo, Kinderarzt in Zrich, hat in diesem Zusammenhang ein
dynamisches Fit- bzw. Misfit-Konzept entwickelt, das als Ma fr die bereinstimmung
zwischen dem Kind und seiner persnlichen und gegenstndlichen Umwelt dienen
kann (vgl. Largo 1999). Passung ist dabei immer individuell. Entsprechend
msste der Auswahlprozess weit mehr als bisher unter aktiver Beteiligung aller
Betroffenen transparent gemacht und individualisiert werden.
(3) Ein
Kind fremder Eltern in die eigene Familie aufzunehmen, erfordert neben
Enthusiasmus auch ein gehriges Stck Selbstreflexivitt und die Beschftigung
mit entwicklungspsychologischen Erkenntnissen und sozialpdagogischen
Standards. Ich bin skeptisch gegenber dem Vorschlag, eine einheitliche und fr
alle verpflichtende Ausbildung zur Pflege- oder Adoptivmutter bzw. vater
einzurichten. Ich halte aber viel davon, die Vorbereitung auf die Aufnahme
eines Kindes und begleitende Weiterbildungen obligatorisch z.B. in Form eines
Wahlpflichtangebots einzurichten. Im Adoptionsbereich msste dementsprechend
die Adoptionsvermittlungsstelle zu einem Adoptivkinderdienst fortentwickelt
werden.
(4) Bei
der Verwendung von Ergebnissen der Bindungsforschung muss endlich die
Mythenbildung einer differenzierten Rezeption weichen. Es ist keineswegs so,
dass bestehende Bindungen des Kindes um jeden Preis als realer Kontakt erhalten
und gepflegt werden sollten. Wichtig im Lichte der Bindungsforschung ist
allerdings, gewachsene Bindungen des Kindes zu achten und wertzuschtzen und
dem Kind die Mglichkeit zu schaffen, sich mit seiner Geschichte z.B. in Form
von Biografiearbeit zu beschftigen.
Ebenso unrichtig ist die Behauptung, frh erworbene Bindungsmuster wrden ein Leben
lang unverndert anhalten. Zwar haben Lngsschnittuntersuchungen einen
deutlichen statistischen Beleg fr die Stabilitt von Bindungsqualitten im
Lebenslauf ergeben. Ebenso eindeutig ist jedoch, dass eine Prognose im
Einzelfall nicht mglich ist. In der sogenannten Bielefelder Lngsschnittstudie
von Grossmann, Grossmann u.a. (2000) konnte gezeigt werden, dass insbesondere
die Qualitt von Peergroup-Beziehungen in der Adoleszenz und das Ausma
selbstreflektorischer Fhigkeiten einen korrigierenden Einfluss auf frh
erworbene Muster ausben.
Wir leben in einer Welt, die durch ein
hohes Ma an Diskontinuitt, an kultureller Diversitt, an Mobilitt und
Flexibilitt gekennzeichnet ist (Fthenakis 1998, S.
27). Die Fhigkeit, sich in fremden Umgebungen zurechtzufinden und die Kompetenz, bergnge zu bewltigen, werden immer wichtiger. Pflege- und Adoptivkinder und an dieser Stelle mchte ich auch die Stiefkinder aus neu zusammengesetzten Familien erwhnen haben aufgrund ihrer Biografie solche Fhigkeiten entwickeln mssen.
Es gibt einiges, was wir von ihnen lernen knnten.
Literatur
Bowlby, John (1953): Child Care and the Growth of Love. Harmondsworth
Bowlby, John (1984): Bindung. Eine Analyse der Mutter-Kind-Beziehung. Frankfurt/M.
Brisch, Karl Heinz (1999): Bindungsstrungen. Von der Bindungstheorie zur Therapie. Stuttgart
Fthenakis, Wassilios E. (1998): Wie zeitgem ist unsere Erziehung? Vernderte Lebenswelten von Kindern und deren Konsequenzen fr die Qualitt von Tagesbetreung. In: frhe Kindheit, 1. Jg., Heft 3, S. 24 27
Goldstein, Joseph, Freud, Anna, Solnit, Albert J. (1974): Jenseits des Kindeswohls. Frankfurt/M.
Grossmann, Klaus E., Grossmann, Karin u.a. (2000): Attachment Relationships and Appraisal of Partnership: From Early Experience of Sensitive Support to Later Relationship Representation. In: Pulkkinen, Lea, Caspi, Avshalom (eds., in prep.): Paths to Successful Development. Cambridge
Largo, Remo H. (1999): Kinderjahre. Die Individualitt des Kindes als erzieherische Herausforderung. Mnchen
Maywald, Jrg (1997): Zwischen Trauma und Chance. Trennungen von Kindern im Familienkonflikt. Freiburg/Brsg.
Salgo, Ludwig (2000): Kommentar zum 33 SGB VIII. In: Fieseler, Gerhard, Schleicher, Hans (Hrsg.): Kinder- und Jugendhilferecht. Gemeinschaftskommentar zum SGB VIII (GK-SGB VIII). Neuwied
Winnicott, Donald W. (1974): Reifungsprozesse und frdernde Umwelt. Mnchen
Zenz, Gisela (in Druck): Zur Bedeutung der Erkenntnisse von Entwicklungspsychologie und Bindungsforschung fr die Arbeit mit Pflegekindern. In: Stiftung zum Wohl des Pflegekindes (Hrsg.): Jahrbuch des Pflegekinderwesens 2000. Holzminden
Vortrag am 3. November 2000 in Zrich im Rahmen des Fachkongresses Qualittsentwicklung
im Pflegekinder- und Adoptionswesen.
Dr. Jrg Maywald ist Soziologe, Geschftsfhrer der Deutschen Liga fr das Kind und stellver-tretender Sprecher der National Coalition fr die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Deutsche Liga fr das Kind, Chausseestr. 17, D 10115 Berlin
Tel.: 49 30 28 59 99 70, Fax: 49 30 28 59 99 71, E-Mail: