Arbeitsgruppe Ethik-Kodex / 04.11.00


1.     Braucht es einen solchen Kodex und was soll er bewirken?

Voten:

      Ja, ich finde einen solchen Kodex sehr wichtig, damit ein Gefss vorhanden ist, auf das man zurckgreifen kann.

      Ja, finde ich sehr wichtig, es gibt bisher keine gemeinsame Basis, es scheint mir sehr wichtig, das zu schaffen, um gegen Organisationen, die diesem Kodex nicht
        entsprechen, vorgehen zu knnen.

      Ja, eine Vereinheitlichung ethischer Grundstze scheint mir wichtig. Festgelegte Standards schaffen auch Sanktionsmglichkeiten

Ziele eines solchen Kodex:

1      Standards festlegen

2      Vorgehen vereinheitlichen

3      Gemeinsame Basis schaffen

4      Sanktionsmglichkeiten festlegen

 

2.     Ist der vorliegende Vorschlag grundstzlich tauglich?

Voten:

      Man muss aufpassen, zu viele berufsethische Grundstze knnen auch blockieren.

      Die verwendeten Begriffe sollten sorgfltig berprft werden. Sind zum Beispiel die Begriffe Recht und Pflicht juristisch oder moralisch gemeint?

      Die franzsische bersetzung msste berprft werden, sie hat Lcken.

      Die Basis ist gut.

      Gutes Grundlagenpapier, das noch berarbeitet werden muss.

Grundstzlich sind sich die Arbeitsgruppenteilnehmer darber einig, dass der vorliegende Vorschlag als Diskussionsgrundlage verwendet werden kann.

 

3.     Wie soll die Weiterarbeit am Kodex aussehen?

Voten:

      Vernehmlassungsverfahren unter allen an Adoption beteiligten Stellen und Behrden. Von privaten und ffentlichen Stellen unterschreiben lassen.

      Ich mchte gerne wissen, welche juristischen Folgen ein solcher Kodex hat.

      Zur Vernehmlassung an wen?

      KAVS / Coordination Romande Adoption

      Vormundschaftsbehrden / Schweiz.Amtsvormndervereinigung

      Justizdepartement

      Jugendhilfestellen

      Wer soll das Ganze koordinieren?

      Koordination z.B. durch Schweizerische Fachstelle fr Adoption

      1. Schritt: Grndung von je einer interdisziplinren Arbeitsgruppe in der Romandie, im Tessin und in der Deutschschweiz

      2. Schritt: Koordination der Ergebnisse der Arbeitsgruppen

      Vernehmlassung > mglichst vor dem Inkrafttreten des Haager Abkommens

      Zustimmung durch Private, zustndige Behrden, Jugendhilfestellen

 

VW, 6.11.2025