Forderungen an die bei der Adoptionsvermittlung beteiligten Fachleute
1
Herkunftseltern knnen sich frei,
ohne Zeitdruck und ohne materielle Vor und Nachteile fr oder gegen eine
Adoptionsfreigabe
entscheiden und sich auch innerhalb der gesetzlichen Frist
nochmals umentscheiden. Herkunftseltern erhalten dazu schriftliche
Informationen ber die rechtlichen Aspekte, die emotionelle Bedeutung der
Adoption fr sie und ihr Kind und ber ihre knftigen
Mglichkeiten der
Untersttzung und der Kontaktaufnahme mit ihrem Kind.
2
Vormunde und
Adoptionsvermittlungsstellen sammeln und dokumentieren ein Maximum an Informationen
ber die Herkunft des
Adoptivkindes. Dabei sind die mtterliche wie die
vterliche Situation von gleicher Bedeutung.
3 Vormunde und AdoptionsvemittlerInnen vermitteln keine Adoptionen in ihrem Bekanntenkreis.
4
AdoptionsvermittlerInnen und
Vormunde verfgen ber eine berufliche Grundausbildung im Sozialbereich,
ber eine mehrjhrige
berufliche Erfahrung und ber arbeitsfeldspezifische
Weiterbildung im Bereich Jugendpflege, gesetzliche Frsorge oder
Familienberatung. Adoption ist kein geeignetes Arbeitsgebiet fr BerufseinsteigerInnen
oder ehrenamtliche Vormunde.
5
Zur Adoption gegebene Kinder werden
an sorgfltig ausgewhlte Paare oder Familien vermittelt, die ein
transparentes, an beruflichen
Kriterien ausgerichtetes Abklrungsverfahren
durchlaufen haben.
6
Paare, die sich fr eine Adoption
interessieren, erhalten eine realistische Einschtzung ihrer Chancen, dass ihr
Kinderwunsch durch
eine Adoption erfllt werden kann.
7
Zwischen AdoptionsbewerberInnen und
Adoptionsvermittlungsstelle wird ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen, der die
Leistungen der
Vermittlungsstelle, die damit verbundenen Gebhren sowie Rechte
und Pflichten beider Parteien festhlt.
8
Die AdoptionsbewerberInnen erhalten
Einblick in den Abklrungsbericht und knnen zu diesem Zeitpunkt ihre
allenfalls abweichende
Selbsteinschtzung dem Bericht hinzufgen.
9
Die Auswahl der
AdoptionsbewerberInnen (matching) trifft der Vormund (nicht die
Adoptionsvermittlungsstelle) auf der Grundlage
mehrerer Dossiers geeigneter
Paare, die durch die Adoptionsvermittlungsstelle abgeklrt wurden. Dieses
vierAugenPrinzip
gewhrleistet eine fachlich optimale Entscheidung. In diese
Entscheidungsfindung werden die Herkunftseltern nach Mglichkeit
einbezogen.
10
Alle Beteiligten setzen sich dafr
ein, dass die bergabe des Kindes oder die bergangsphase wrdig gestaltet
wird, wie es fr die
Bedeutung des Anlasses auch unbedingt erforderlich ist.
Dabei soll die Kontinuitt der liebevollen Zuwendung von der Herkunftsmutter
ber eine allfllige bergangspflege bis zu den Adoptiveltern nicht
unterbrochen werden.
11
Die an einer Adoptionsvermittlung
beteiligten Berufsleute sprechen sich ber ihre Zusammenarbeit und
Funktionenteilung so ab, dass
die direkt Betroffenen nicht zustzlich mit Koordinationsproblemen
belastet, sondern optimal untersttzt werden.
12
Vormunde und
Adoptionsvermittlungsstellen gewhrleisten whrend der Adoptivpflegezeit eine
Nachbetreuung, Beratung und
Begleitung des Adoptivpflegeverhltnisses.
Adoptionsvermittlungsstellen stehen auch nach der Adoption den Adoptiveltern
und
Adoptierten untersttzend zur Verfgung.
13
Adoptionsvermittlung erfordert
absolute finanzielle Transparenz, sowohl bei den erhobenen Gebhren wie in der
Rechnungsfhrung der
Adoptionsvermittlungsstellen. Aus der Adoptionsvermittlung
drfen weder Gewinne noch berhhte Lhne resultieren, Adoptivbewerber
sollen
sich mit finanziellen Zuwendungen keinen Vorteil verschaffen knnen und
leibliche Eltern sollen in ihrer Entscheidung nicht durch
materielle
Leistungen beeinflusst werden.
14
Fachleute der Adoptionsvermittlung
verwalten hochempfindliche biographische Daten von AdoptionsbewerberInnen,
leiblichen Eltern
und Adoptierten. Dies verlangt ein hohes Mass an Datensicherung
und Datenschutz. Die Datenaufbewahrung ist langfristig zu sichern
(100 Jahre),
das Einsichtsrecht zu gewhrleisten, die Einsichtsberechtigung sorgfltig zu
prfen und eventuelle Interessenkollisionen
sorgfltig zu vermeiden.
15
Adoptionsvermittlungsstellen,
Amtsvormundschaften und Vormundschaftsbehrden untersttzen und beraten
heranwachsende und
erwachsene Adoptierte sowie Herkunftseltern bei der Suche
nach einander und begleiten wenn ntig die ersten Treffen.
17 Ein
Zusammenschluss der Adoptionsfachstellen betreibt ffentlichkeitsarbeit fr die
Belange der Herkunftseltern, so dass die
Tabuisierung und Diskriminierung der
Freigabe zur Adoption weichen, zugunsten von Verstndnis und Akzeptanz.
Beschlossen durch die TeilnehmerInnen des Fachkongresses „Qualittsentwicklung im Adoptions- und Pflegekinderwesen“ am 4. November 2000
Im Entwurfsstadium haben dazu Stellung genommen:
13.3.2000: Konferenz
Schweizerischer Vormundschaftsbehrden (VBK) begrsst die Initiative und
betrachtet den Kodex als eine taugliche
Qualittssicherungsmassnahme im Bereich
der Adoptionsvermittlung. Um die ntige Unabhngigkeit als Aufsichtsbehrde
ber das Adoptionswesen zu
bewahren verzichtet die VBK auf eine inhaltliche
Stellungnahme.
27.3.2000: Schweizerischer
Psychotherapeuten Verband (SPV) heisst den Kodex gut und wird ihn
voraussichtlich mit verabschieden, keine Detailantrge oder
-stellungnahmen.
14.4.2000: Die Delegiertenversammlung
der Konferenz der Adoptionsvermittlungsstellen der Schweiz KAVS beschliesst den
berufsethischen Kodex mit zu
unterzeichnen.
25.4.2000: Schweizerischer
Hebammenverband (SHV) heisst den Entwurf gut und wird ihn mitunterzeichnen.
20.6.2000: Schweizerischer
Berufsverband Soziale Arbeit (SBS) Kodex wird begrsst, differenzierte
Stellungnahme.
08.6.2000: Coordination Romande
d’Adoption,CRA: Kenntnisnahme .
21.6.2000: Verband Schweizerischer
Amtsvormnder, Sektion Ostschweiz (VSAV-O): Keine grundstzlichen Einwnde,
einige Detailstellungnahmen.
Fachkongress „Qualittsentwicklung im Adoptions- und Pflegekinderwesen, 2. Bis 4. November 2000
1) Die folgenden Forderungen sind in unserer Institution bereits realisiert: Bitte Zutreffendes unterstreichen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
2) Die
folgenden Forderungen sind in fr unsere Institution nicht relevant, sie
liegen ausserhalb unseres Ttigkeitsgebiets:
Bitte
Zutreffendes durchstreichen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
3) Mit den folgenden Forderungen knnen wir uns weitgehend identifizieren. Sie werden in nchster Zukunft umgesetzt, soweit sie in unserem Ttigkeitsgebiet liegen: Bitte Zutreffendes unterstreichen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
4) Mit den folgenden Forderungen knnen wir uns weitgehend
identifizieren. Ihre Umsetzung bereitet uns aber Schwierigkeiten oder ist nicht
mglich.
Bitte Zutreffendes unterstreichen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
Kommentar oder Begrndung:
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5) Mit den folgenden Forderungen gehen wir nicht einig, wir werden sie deshalb nicht umsetzen:
Bitte Zutreffendes unterstreichen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
Kommentar oder Begrndung:
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besprochen an unserer Teamsitzung vom ..................................................
Kontaktperson:................................................. Institution: ...........................................................
Adresse:.......................................................... PLZ Ort: ..............................................................
Tel.:................................................................ e-mail:..................................................................
Bitte senden Sie eine Kopie der ausgefllten
Checkliste an: Schweizerische Fachstelle fr Adoption, Hofwiesenstrasse 3,
Postfach 352, 8042 Zrich.
Wir werden Sie ber die Ergebnisse orientieren.