Forderungen an die bei der Adoptionsvermittlung beteiligten Fachleute

 

1                   Herkunftseltern knnen sich frei, ohne Zeitdruck und ohne materielle Vor und Nachteile fr oder gegen eine Adoptionsfreigabe
            entscheiden und sich auch innerhalb der gesetzlichen Frist nochmals umentscheiden. Herkunftseltern erhalten dazu schriftliche
            Informationen ber die rechtlichen Aspekte, die emotionelle Bedeutung der Adoption fr sie und ihr Kind und ber ihre knftigen
            Mglichkeiten der Untersttzung und der Kontaktaufnahme mit ihrem Kind.

2                   Vormunde und Adoptionsvermittlungsstellen sammeln und dokumentieren ein Maximum an Informationen ber die Herkunft des
            Adoptivkindes. Dabei sind die mtterliche wie die vterliche Situation von gleicher Bedeutung.

3                   Vormunde und AdoptionsvemittlerInnen vermitteln keine Adoptionen in ihrem Bekanntenkreis.

4                   AdoptionsvermittlerInnen und Vormunde verfgen ber eine berufliche Grundausbildung im Sozialbereich, ber eine mehrjhrige
            berufliche Erfahrung und ber arbeitsfeldspezifische Weiterbildung im Bereich Jugendpflege, gesetzliche Frsorge oder
            Familienberatung. Adoption ist kein geeignetes Arbeitsgebiet fr BerufseinsteigerInnen oder ehrenamtliche Vormunde.

5                   Zur Adoption gegebene Kinder werden an sorgfltig ausgewhlte Paare oder Familien vermittelt, die ein transparentes, an beruflichen
            Kriterien ausgerichtetes Abklrungsverfahren durchlaufen haben.

6                   Paare, die sich fr eine Adoption interessieren, erhalten eine realistische Einschtzung ihrer Chancen, dass ihr Kinderwunsch durch
            eine Adoption erfllt werden kann.

7                   Zwischen AdoptionsbewerberInnen und Adoptionsvermittlungsstelle wird ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen, der die Leistungen der
            Vermittlungsstelle, die damit verbundenen Gebhren sowie Rechte und Pflichten beider Parteien festhlt.

8                   Die AdoptionsbewerberInnen erhalten Einblick in den Abklrungsbericht und knnen zu diesem Zeitpunkt ihre allenfalls abweichende
            Selbsteinschtzung dem Bericht hinzufgen.

9                   Die Auswahl der AdoptionsbewerberInnen (matching) trifft der Vormund (nicht die Adoptionsvermittlungsstelle) auf der Grundlage
            mehrerer Dossiers geeigneter Paare, die durch die Adoptionsvermittlungsstelle abgeklrt wurden. Dieses vierAugenPrinzip
            gewhrleistet eine fachlich optimale Entscheidung. In diese Entscheidungsfindung werden die Herkunftseltern nach Mglichkeit
            einbezogen.

10               Alle Beteiligten setzen sich dafr ein, dass die bergabe des Kindes oder die bergangsphase wrdig gestaltet wird, wie es fr die
            Bedeutung des Anlasses auch unbedingt erforderlich ist. Dabei soll die Kontinuitt der liebevollen Zuwendung von der Herkunftsmutter
            ber eine allfllige bergangspflege bis zu den Adoptiveltern nicht unterbrochen werden.

11               Die an einer Adoptionsvermittlung beteiligten Berufsleute sprechen sich ber ihre Zusammenarbeit und Funktionenteilung so ab, dass
            die direkt Betroffenen nicht zustzlich mit Koordinationsproblemen belastet, sondern optimal untersttzt werden.

12               Vormunde und Adoptionsvermittlungsstellen gewhrleisten whrend der Adoptivpflegezeit eine Nachbetreuung, Beratung und
            Begleitung des Adoptivpflegeverhltnisses. Adoptionsvermittlungsstellen stehen auch nach der Adoption den Adoptiveltern und
            Adoptierten untersttzend zur Verfgung.

13               Adoptionsvermittlung erfordert absolute finanzielle Transparenz, sowohl bei den erhobenen Gebhren wie in der Rechnungsfhrung der
            Adoptionsvermittlungsstellen. Aus der Adoptionsvermittlung drfen weder Gewinne noch berhhte Lhne resultieren, Adoptivbewerber
            sollen sich mit finanziellen Zuwendungen keinen Vorteil verschaffen knnen und leibliche Eltern sollen in ihrer Entscheidung nicht durch
            materielle Leistungen beeinflusst werden.

14               Fachleute der Adoptionsvermittlung verwalten hochempfindliche biographische Daten von AdoptionsbewerberInnen, leiblichen Eltern
            und Adoptierten. Dies verlangt ein hohes Mass an Datensicherung und Datenschutz. Die Datenaufbewahrung ist langfristig zu sichern
            (100 Jahre), das Einsichtsrecht zu gewhrleisten, die Einsichtsberechtigung sorgfltig zu prfen und eventuelle Interessenkollisionen
            sorgfltig zu vermeiden.

15               Adoptionsvermittlungsstellen, Amtsvormundschaften und Vormundschaftsbehrden untersttzen und beraten heranwachsende und
            erwachsene Adoptierte sowie Herkunftseltern bei der Suche nach einander und begleiten wenn ntig die ersten Treffen.

17       Ein Zusammenschluss der Adoptionsfachstellen betreibt ffentlichkeitsarbeit fr die Belange der Herkunftseltern, so dass die
            Tabuisierung und Diskriminierung der Freigabe zur Adoption weichen, zugunsten von Verstndnis und Akzeptanz.

 


 

Beschlossen durch die TeilnehmerInnen des Fachkongresses „Qualittsentwicklung im Adoptions- und Pflegekinderwesen“ am 4. November 2000

Im Entwurfsstadium haben dazu Stellung genommen:

13.3.2000:     Konferenz Schweizerischer Vormundschaftsbehrden (VBK) begrsst die Initiative und betrachtet den Kodex als eine taugliche
                    Qualittssicherungsmassnahme im Bereich der Adoptionsvermittlung. Um die ntige Unabhngigkeit als Aufsichtsbehrde ber das Adoptionswesen zu
                    bewahren verzichtet die VBK auf eine inhaltliche Stellungnahme.

27.3.2000:     Schweizerischer Psychotherapeuten Verband (SPV) heisst den Kodex gut und wird ihn voraussichtlich mit verabschieden, keine Detailantrge oder
                     -stellungnahmen.

14.4.2000:    Die Delegiertenversammlung der Konferenz der Adoptionsvermittlungsstellen der Schweiz KAVS beschliesst den berufsethischen Kodex mit zu
                    unterzeichnen.

25.4.2000:     Schweizerischer Hebammenverband (SHV) heisst den Entwurf gut und wird ihn mitunterzeichnen.

20.6.2000:     Schweizerischer Berufsverband Soziale Arbeit (SBS) Kodex wird begrsst, differenzierte Stellungnahme.

08.6.2000:     Coordination Romande d’Adoption,CRA: Kenntnisnahme .

21.6.2000:     Verband Schweizerischer Amtsvormnder, Sektion Ostschweiz (VSAV-O): Keine grundstzlichen Einwnde, einige Detailstellungnahmen.

 


 

Fachkongress „Qualittsentwicklung im Adoptions- und Pflegekinderwesen, 2. Bis 4. November 2000

 

Checkliste zu den Forderungen an die bei der Adoptionsvermittlung beteiligten Fachleute

 

1) Die folgenden Forderungen sind in unserer Institution bereits realisiert: Bitte Zutreffendes unterstreichen

1    2    3    4    5    6    7    8    9    10    11    12    13    14    15    16    17

2) Die folgenden Forderungen sind in fr unsere Institution nicht relevant, sie liegen ausserhalb unseres Ttigkeitsgebiets:
                                                                                                  
Bitte Zutreffendes durchstreichen

1    2    3    4    5    6    7    8    9    10    11    12    13    14    15    16    17

3) Mit den folgenden Forderungen knnen wir uns weitgehend identifizieren. Sie werden in nchster Zukunft umgesetzt, soweit sie in unserem Ttigkeitsgebiet liegen:                                                                                                    Bitte Zutreffendes unterstreichen

1    2    3    4    5    6    7    8    9    10    11    12    13    14    15    16    17

4) Mit den folgenden Forderungen knnen wir uns weitgehend identifizieren. Ihre Umsetzung bereitet uns aber Schwierigkeiten oder ist nicht mglich.
                                                                                                   
Bitte Zutreffendes unterstreichen

1    2    3    4    5    6    7    8    9    10    11    12    13    14    15    16    17

Kommentar oder Begrndung:

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5) Mit den folgenden Forderungen gehen wir nicht einig, wir werden sie deshalb nicht umsetzen:

                                                                                                    Bitte Zutreffendes unterstreichen

1    2    3    4    5    6    7    8    9    10    11    12    13    14    15    16    17

Kommentar oder Begrndung:

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besprochen an unserer Teamsitzung vom ..................................................

Kontaktperson:.................................................                        Institution: ...........................................................

Adresse:..........................................................                        PLZ Ort: ..............................................................

Tel.:................................................................                        e-mail:..................................................................

 

Bitte senden Sie eine Kopie der ausgefllten Checkliste an: Schweizerische Fachstelle fr Adoption, Hofwiesenstrasse 3, Postfach 352, 8042 Zrich.
Wir werden Sie ber die Ergebnisse orientieren.