Die Schweizerische Fachstelle fr Adoption erhlt oft Anfragen von kinderlosen Paaren, die sich ber internationale Adoptionsvermittlungsstellen erkundigen. Wir sind nicht in der Lage, Empfehlungen abzugeben. Mit der folgenden Check-Liste mchten wir aber den anfragenden Paaren ein Hilfsmittel zur Entscheidungsfindung zur Verfgung stellen.
| 1 | Ist die
Adoptionsvermittlungsstelle Mitglied der Konferenz der
Adoptionsvermittlungsstellen der Schweiz, KAVS? Diese Vereinigung nimmt nur Mitglieder auf, die den Aufnahmebedingungen entsprechen und bereit sind nach der "Charta der Vermittlungsstellen" vom 23. April 1999 zu arbeiten. Eine Informationsbroschre mit der Charta und Kurzbeschreibungen der Mitglieder ist erhltlich bei: Konferenz der Adoptionsvermittlungsstellen der Schweiz, KAVS, c/o Marlène Hofstetter, En Budron C, 1052 Le Mont-sur-Lausanne, Email: . Die Charta und die Kurzbeschreibungen der KAVS-Mitglieder sind unter folgendem link abrufbar: KAVS-web.doc |
| 2 | Verfgt die
Adoptionsvermittlungsstelle ber eine kantonale Bewilligung? Adoptionsvermittlung ist bewilligungspflichtig, wer ohne Bewilligung arbeitet, macht sich strafbar. Die Liste der Adoptionsvermittlungsstellen mit kantonaler Bewilligung ist erhltlich beim Bundesamt fr Justiz, Sektion Zivilgesetzbuch, 3003 Bern, Tel. 031 322 41 82. Ausfhrlicher dargestellt sind die "Adoptionsvermittlungsstellen mit kantonaler Bewilligung" in der gleichnamigen Publikation des Internationalen Sozialdienstes, Genf vom Januar 1997. Eine Neuauflage ist fr das Jahr 2000 in Vorbereitung. Bestelladresse: Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes, Rue Dr. Alfred-Vincent 10, 1201 Genf, Tel. 022 731 67 00, FAX 022 731 67 65, e-mail: . |
| 3 | Ist die
Adoptionsvermittlungsstelle kompetent fr die Lnder, aus denen sie
vermittelt? Internationale Adoptionsvermittlung setzt eine detaillierte Kenntnis des Rechtssystems, der Kultur und der Sitten und Gebruche des Herkunftslandes voraus. Kennen die MitarbeiterInnen das Land aus eigener Erfahrung, haben sie aktuelle Arbeitsbeziehungen mit lokalen Institutionen und Behrden? |
| 4 | Haben die Adoptionsvermittlungsstelle
und deren MitarbeiterInnen Erfahrung? Fragen Sie nach den Jahresberichten der letzten Jahre. Prfen Sie Umfang und Wirkungsbereich der Vermittlungsttigkeit. Erkundigen Sie sich nach Personalwechseln und deren Grnden. |
| 5 | Sind die MitarbeiterInnen
fr ihre Ttigkeit ausgebildet? Fragen Sie auch bei ehrenamtlichen MitarbeiterInnen nach ihren beruflichen Qualifikationen. |
| 6 | Knnen Adoptiveltern
die hohe Qualitt der Vermittlungsttigkeit besttigen? Fragen Sie nach Adoptivelternvereinigungen oder nach Referenzadressen. |
| 7 | Sind Sie im Detail
informiert worden ber die Leistungen der Stelle und die damit verbundenen
Kosten? Verlangen Sie einen detaillierten Adoptionsvermittlungsvertrag und prfen Sie ihn zusammen mit einer Fachperson Ihres Vertrauens. |
| 8 | Wird die Arbeitsweise
der Stelle einer laufenden Evaluation unterworfen? Fragen Sie ob die MitarbeiterInnen in einer Supervision ihre Arbeit reflektieren und einer Qualittskontrolle unterziehen. Fragen Sie nach Auswertungsberichten aus frheren Jahren. |
| 9 | Sind Sie ehrlich und
realistisch informiert worden ber Ihre Chancen, die Wartezeiten und die
Risiken einer Adoption? Versprechungen fr eine schnelle Adoption sollten Sie hellhrig machen. Keine Stelle kann Ihnen garantieren, dass das Kind absolut gesund sein wird. |
| 10 | Kennen Sie
Ihre Beschwerdemglichkeiten? Fragen Sie nach dem internen Aufsichtsorgan der Adoptionsvermittlungsstelle. Eine Institution, die kein solches Organ bezeichnet hat, ist wahrscheinlich unzureichend organisiert. Wenn Sie mit der Ttigkeit Ihrer Adoptionsvermittlungsstelle unzufrieden sind und ihre Erfahrungen mit aussenstehenden Fachleuten besprechen wollen, steht Ihnen die Konferenz der Adptionsvermittlungsstellen der Schweiz KAVS zur Verfgung. Die KAVS behandelt auch Beschwerden gegen ihre Mitglieder. Kontaktadresse: Frau Marlne Hofstetter, Prsidentin der KAVS, p.A. Terre des Hommes, Postfach, 1000 Lausanne 9, Tel. 021 654 66 11 Fr formelle Beschwerden ber alle Adoptionsvermittlungsstellen (KAVS-Mitglieder und andere) sind die kantonalen Aufsichtsstellen der Adoptionsvermittlung zustndig. An welche Stelle Sie sich fr eine formelle Beschwerde wenden mssen, erfahren Sie bei der Staatskanzlei des Sitzkantons der Adoptionsvermittlungsstelle. |
Wenn Sie auf alle diese Fragen befriedigende Antworten bekommen haben, dann sind Sie wahrscheinlich in guten Hnden und Ihre Kinderlosigkeit wird nicht ausgebeutet. Eine Garantie, dass alles gut gehen und ihre Wnsche erfllt werden, ist das allerdings auch noch nicht. Das Kinderkriegen ist fr leibliche wie fr Adoptiveltern ein Wagnis mit ungewissem Ausgang. Wir wnschen Ihnen den ntigen Mut und die Zuversicht fr die Risiken, die verbleiben, nachdem Sie die ntige Sorgfalt haben walten lassen.
Schweizerische Fachstelle fr Adoption