| Konferenz der Adoptionsvermittlungsstellen
der Schweiz KAVS
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Die im folgenden aufgelisteten Informationen bieten erste Anhaltspunkte fr die Information. Angaben ber Kosten, Vermittlungschancen und Vermittlungsdauer verstehen sich als Erfahrungswerte, die im Einzelfall abweichen knnen.
| Die Konferenz der
Adoptionsvermittlungsstellen der Schweiz KAVS hat zum Ziel, die
Zusammenarbeit unter den Vermittlungsstellen, die eine kantonale
Bewilligung besitzen und Gewhr fr serise und professionell organisierte
Adoptionen bieten, zu frdern.
Sie bezweckt insbesondere den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Vermittlungsstellen und die Koordination und Durchsetzung gemeinsamer Interessen gegenber den Behrden des In- und Auslandes. |
| Charta | Prsidium |
| Mitglieder |
| Ziele | Mitglieder der Konferenz
knnen smtliche Vermittlungsstellen sein, welche eine kantonale
Bewilligung besitzen und Gewhr dafr bieten, dass die von ihr
vermittelten Adoptionen seris und professionell durchgefhrt
werden.
Die Vermittlungsstellen verpflichten sich insbesondere, im Inland ausschliesslich gemeinntzig ttig zu sein und keinem ihrer Vertreterinnen und Vertreter eine Entschdigung auszurichten, deren Hhe ber den Ersatz der Spesen fr die Vermittlungsttigkeit hinausgeht. Im Ausland drfen keine Entschdigungen ausgerichtet werden, die nach den Verhltnissen des betreffenden Landes mehr als ein bliches Honorar fr die ausgebte Ttigkeit abdecken. |
| Mitglieder | Grndungsmitglieder der
Konferenz sind:
Mouvement Enfance et Foyers, Fribourg Schweiz. Fachstelle fr Adoption, Zrich |
| Prsidentin | Marlne Hofstetter, Terre des Hommes, En Boudron C 8 1052 Le Mont s/Lausanne |
| Verbindlichkeit der Broschre | Die im folgenden aufgelisteten Informationen bieten erste Anhaltspunkte fr die Information. Angaben ber Kosten, Vermittlungschancen und Vermittlungsdauer verstehen sich als Erfahrungswerte, die im Einzelfall abweichen knnen. |
Bras Kind
| Kontaktadresse | Bras Kind, Familien fr
Kinder, Frau Eva Stssel, Sunnhaldenstrasse 32a, 8600 Dbendorf
Tel. 01 820 28 33, Fax 01 820 28 32 |
| Arbeitsgrundstze | Wir arbeiten zum Wohl der Kinder, legal und korrekt. Unsere Vermittlungsstelle wird professionell, aber ehrenamtlich gefhrt |
| Herkunftslnder | Brasilien, Portugal |
| Adoptionen | ca. 20 pro Jahr |
Bedingungen
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Die Eltern drfen nicht lter als 50 Jahre sein (lterer Partner zhlt). Sie mssen mindestens 3 Jahre (Brasilien) bzw. 4 Jahre (Portugal) verheiratet sein. |
Bedingungen
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Wir vermitteln Kinder in
verschiedenen Altersstufen; jngere Ehepaare haben die Chance, ein Kind zu
erhalten, das jnger als zwei Jahre ist (eine tiefere Altersgrenze
akzeptieren wir nicht). Wir vermitteln auch Geschwister. Die Zahl der
Vermittlungen pro Familie ist nicht begrenzt; Familien ohne Kinder haben
allerdings tendenziell bessere Chancen.
Brasilianische Kinder knnen hellhutig, aber auch schwarz sein. Wir knnen keine Wnsche von Eltern im Bezug auf die Hautfarbe der Kinder akzeptieren. |
| Verfahren | Einer Erstinformation am
Telefon und der Zustellung des Informationsmaterials folgt ein
Informationsabend. Danach entscheiden wir ber die Aufnahme auf die
Warteliste, beraten und helfen bei der Zusammenstellung des Dossiers, das
dann den Richtern im Herkunftsland vorgelegt wird. Auf die Auswahl durch
den Richter haben wir keinen Einfluss.
Die Eltern mssen drei bis fnf Wochen nach Brasilien oder Portugal reisen, um ihr Kind abzuholen. |
| Wartezeit | je nach Alter des Kindes wenige Monate bis drei Jahre nach der Genehmigung des Dossiers durch die Aufsichtsbehrde im Herkunftsland. Die Adoptionsvermittlung ist in der Regel erfolgreich. |
| Kosten | Spesen der Organisation Fr. 800.-; Spesen in Brasilien zustzlich US$ 400.-. Dazu kommen Reisespesen ins Herkunftsland in Hhe von mind. Fr. 6'000.- (Brasilien) bzw. Fr. 3'000.- (Portugal) |
| Sprachen | deutsch, franzsisch, italienisch |
Emmanuel SOS Adoptions
| Adresse | Emmanuel SOS Adoption, Oeuvre
d'adoption pour l'enfant handicap physique et mental, Mireille et Charles
Udriot, Chalet Anawim, Route d'Outre-Vize 146, 1871 Chox
E-mail: Internet: www.emmanueladoption.ch Tel./Fax 024 471 60 74 |
| Arbeitsgrundstze | Unser Prinzip ist es, einem behinderten Kind in seiner Eigenart eine Familie anzubieten und nicht, einer Familie zu einem gesunden Kind zu verhelfen. Wir arbeiten mit anerkannten Vermittlungsstellen im In- und Ausland zusammen. Die Vorbereitung des Ehepaares erfolgt bei Besprechungen und mehreren Treffen. Die Behinderungen der Kinder sind unterschiedlich; der Wunsch der Adoptiveltern wird respektiert. Wir bieten Treffen mit andern Familien, in denen behinderte Adoptivkinder leben, an. |
| Adoptionen | zwischen 3 und 5 pro Jahr |
| Herkunftslnder | Schweiz, Frankreich, Libanon, Portugal |
Bedingungen
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Wir akzeptieren Paare, welche eine kantonale Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes zur spteren Adoption besitzen. Die Ehepaare mssen fnf Jahre verheiratet sein. |
Bedingungen
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Kinder aller Altersgruppen und Ethnien mit krperlicher oder geistiger Behinderung (Trisomie 21); es handelt sich um verlassene und adoptionsfhige Kinder. Manchmal vermitteln wir auch Geschwister und ltere Kinder. Je nach Land liegt meistens ein medizinisches Dossier vor. |
| Verfahren | Wir ermutigen die knftigen Adoptiveltern vorerst, ihr Dossier vorzubereiten und die kantonale Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes zur spteren Adoption einzuholen. Anschliessend treffen wir uns mit dem Ehepaar, um es auf die Aufnahme eines behinderten Kindes vorzubereiten. Wir begleiten das Kind auch nach der Aufnahme in die neue Familie. |
| Wartezeit | Sie kann sehr kurz sein, aber auch bis maximal 1 Jahre dauern. |
| Kosten | Keine Verrechnung der Arbeit der Vermittlungsstelle. Die Eltern zahlen die Reise in das Herkunftsland und die dortigen Kosten fr das Adoptionsverfahren. |
| Sprachen | franzsisch, deutsch |
| Kontaktadresse | Monte Refugio, Ruth
Imhof-Moser, Dachsweg 12, 4313 Mhlin
Tel. 061 851 51 81 Fax 061 851 51 83 |
| Arbeitsgrundstze | Wir suchen Eltern fr Kinder und nicht Kinder fr Eltern. Wir mchten auch lteren Kindern, d.h. bis ca. 8 / 9 Jahren, mit guten Voraussetzungen, die Chance geben, in einer Familie aufzuwachsen. |
| Herkunftslnder | Brasilien |
| Adoptionen | ca. 8 bis 15 Adoptionen pro Jahr |
Bedingungen
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Christlich-ethische
Werthaltung, Bereitschaft, Kinder ab 5 Jahren aufzunehmen, 5 Wochen
Aufenthalt im Land.
Deutschsprechend, bis max. 50 Jahre alt, verheiratet |
Bedingungen
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Hautfarbe: hell- bis dunkelhutig. Geschlecht und Hautfarbe der Kinder knnen nicht gewnscht werden. Es werden auch Geschwister (bis drei) vermittelt. Die Kinder sind adoptionsfhig und im allgemeinen gesund. Sie werden auf MR (Berg der Hoffnung) auf die Adoption in der Schweiz vorbereitet. MR wird von einem Schweizer Missionsehepaar geleitet. |
| Verfahren | Erste schriftliche Information ber unsere Agentur. Weitere Unterlagen mit Bewerbungsbogen, danach persnliches Gesprch. Entscheidung ber die Aufnahme. Erstellung des Dossiers fr Brasilien. Vorbereitung der Eltern auf das Kind. Reise nach Brasilien mit fnfwchigem Aufenthalt auf MR. |
| Wartezeit | Zur Zeit knnen keine neuen Ehepaare aufgenommen werden. |
| Kosten | Ehrenamtliche Arbeit in der Schweiz. In Brasilien mssen die durch die Adoption direkt entstehenden Kosten gedeckt werden. Es muss mit ca. Fr. 10'000.- bis 15'000.-, inkl. Vorbereitung der Kinder, Papiere, Spesen, Aufenthalt und Flug, gerechnet werden. |
| Sprache | deutsch |
Mouvement Enfance et Foyers
| Adresse | Mouvement Enfance et Foyers,
Bd. Prolles 34, 1700 Fribourg, Tl. 026 323 23 42, Fax 026 322 69 19 E-mail: |
| Principes | Donner une famille un enfant qui en a besoin dans le respect des conventions de l'ONU et de La Haye; dfendre l'intrt suprieur de l'enfant; garantir un travail d'intermdiaire de faon professionnelle. |
| Pays d'origine | Autorisation pour
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| Nombre d'adoptions | env. 8 12 adoptions par anne |
Conditions
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L'ge des parents adoptants doit assurer une protection parentale normale d'une assez longue dure. La candidature des parents ayant dj des enfants est accepte. |
Conditions
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Roumanie: enfants ds 1 an
vivant en institution Russie: enfants ds 2 ans vivant en institution Certificats mdicaux pas toujours dtaills ou fiables Possibilit d'adopter des fratries |
| Procdure |
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| Dure d'attente | En moyenne 2 ans depuis l'inscription auprs du MEF l'arrive de l'enfant |
| Frais |
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| Langue | franais |
| Kontaktadresse | Por Nins Adopt-Inform
Oberwallis, Kantonsstrasse 8, 3930 Visp. H.P. und M.M. Sarbach-Domig, Prsident Mario Zurwerra, Vize-Prsident Tel. / Fax 027 946 48 03 E-mail: |
| Arbeitsgrundstze | Wir sind eine kleine Vermittlungsstelle mit nebenamtlichen Angestellten; deshalb knnen wir nur Kinder in die Region vermitteln. Wir legen Wert auf persnlichen Kontakt zu den Adoptiveltern auch nach der Durchfhrung der Adoption |
| Herkunftslnder | Equador |
| Adoptionen | 1 bis 2 Adoptionen pro Jahr |
Bedingungen
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Die Eltern sollten das 40. Altersjahr nicht berschritten haben, falls sie jngere Kinder wnschen. |
Bedingungen
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Die Kinder sind meist zwischen 1 und 5 Jahre alt. Sie sind je nach Region Indios, Mestizen oder Schwarze. |
| Verfahren | Die Kontaktaufnahme ist erst mglich, wenn die Eltern im Besitz des Sozialberichtes und der Bewilligung des Kantons sind. Wir beraten bei der Zusammenstellung des Dossiers und leiten es an die Behrden in Equador weiter. Die Zuteilung der Kinder erfolgt durch das Ministerium Bienestar Social; wir haben darauf keinen Einfluss. Die Eltern mssen fr drei bis fnf Wochen nach Equador reisen. |
| Wartezeit | in der Regel zwei bis drei Jahre |
| Kosten | Im Herkunftsland ca. US-$ 3'000.- fr das Verfahren und US-$ 1'000.- fr das Kinderheim, aus dem das Kind stammt, als Sozialhilfe. Dazu kommen die Reise- und Aufenthaltskosten in Equador fr Eltern und Kind. |
| Sprache | deutsch |
| Kontaktadresse | Pro Kind, Schaffhauserstrasse
146, 8302 Kloten Tel. 01 813 05 35, Fax 01 813 05 67 E-mail: |
| Arbeitsgrundstze | Das Wohl des Kindes steht bei uns an erster Stelle: "Eltern fr Kinder!" Auch ltere Kinder haben ein Recht auf eine Familie. Unsere Vermittlungsstelle arbeitet legal und ehrenamtlich (Spesenentschdigung). |
| Herkunftslnder | Chile, Aethiopien, Moldawien, Rumnien |
| Adoptionen | ca. 10 bis 15 Adoptionen pro Jahr |
Bedingungen
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Wir halten uns an die Bedingungen der schweizerischen Gesetze sowie der Gesetze der jeweiligen Herkunftslnder. Jeder Antrag von Eltern wird individuell geprft und entsprechende Entscheidungen werden getroffen. |
Bedingungen
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Die Kinder sind in der Regel zwischen einem und sieben Jahren alt und gesund. Auch kranke und behinderte Kinder werden nach genauer Abklrung mit den Eltern zur Adoption gegeben. |
| Verfahren | Einer Erstinformation am Telefon und der Zustellung des Informationsmaterials folgt ein Informationstreffen. Danach entscheiden wir ber die Aufnahme auf die Warteliste, beraten und helfen bei der Zusammenstellung des Dossiers, das dann den Behrden im Herkunftsland vorgelegt wird. Auf die Adoptionsverfahren im Herkunftsland haben wir keinen Einfluss. Die Eltern mssen ins entsprechende Land reisen (1 bis 4 Wochen Aufenthalt), um ihr Kind abzuholen. |
| Wartezeit | 1 bis 4 Jahre je nach Land und Alter des Kindes |
| Kosten | Die Gesamtkosten inkl. Flug und Aufenthalt fr eine Adoption belaufen sich auf Fr. 10'000.- bis 20'000.- je nach Land, Anzahl und Alter der Kinder |
| Sprachen | deutsch, englisch, franzsisch, spanisch, rumnisch |
| Kontaktadresse | Schweiz. Fachstelle fr
Adoption, Hofwiesenstrasse 3, Postfach 352, 8042 Zrich
Tel. 01 360 80 90, Fax 01 360 80 99 |
| Arbeitsgrundstze | Wir befrworten
gesellschaftliche Entwicklungen, die dem Wohl des Kindes oberste Prioritt
einrumen. Wir stellen bei allen Entscheidungen und Handlungen die
Interessen des Kindes in den Vordergrund. Wir betrachten die Adoption als
eine Lsungsmglichkeit unter anderen.
Wir sind zur Zeit die einzige Inland-Adoptionsvermittlungsstelle der Deutschschweiz. Unsere Fachstelle steht leiblichen Eltern, Adoptivfamilien, erwachsenen Adoptierten, Vormunden und Behrdenmitgliedern auch fr Informationen und Beratungen zur Verfgung. |
| Herkunftslnder | Schweiz |
| Adoptionen | ca. 20 bis 30 Adoptionen pro Jahr |
Bedingungen
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| Verfahren | InteressentInnen erhalten eine kleine Dokumentation und knnen sich dann fr einen der monatlich stattfindenden Informationsnachmittage anmelden. Anschliessend entscheiden sie sich fr eine Anmeldung bei unserer Fachstelle. Der Abklrungsprozess dauert etwa zwei Jahre. Wenn die Abklrung abgeschlossen ist, werden jeweils ca. vier Dossiers von AdoptionsbewerberInnen den Vormunden von zur Adoption freigegebenen Kindern unterbreitet. Der Vormund whlt daraus das geeignete Paar aus. |
| Wartezeit | Der Abklrungs- und Vermittlungsprozess dauert in der Regel ca. zwei bis fnf Jahre. Ein Erfolg kann nicht garantiert werden. |
| Kosten | Informationsnachmittag Fr. 100.-; Einschreibegebhr Fr. 1'800.-; Gebhr nach erfolgter Plazierung Fr. 2'400.- |
| Die Gesamtkosten einer Adoptionsvermittlung betragen ca. Fr. 12'000.-. Die Fachstelle finanziert sich neben den Vermittlungsgebhren durch Subventionen, Spenden und freiwillige Beitrge der Wohnortgemeinden der zur Adoption freigegebenen Kinder. | |
| Sprache | deutsch |
Terres des Hommes
| Kontaktadresse | Terre des Hommes, En Budron C,
1052 Le Mont-sur-Lausanne, Tel. 021 654 66 66, Fax 021 654 66
77 E-mail: Terre des Hommes, Scheunerweg 30, 3063 Bern-Ittigen,
Tel. 031 928 00 25, Fax 031 928 00 27 |
| Arbeitsgrundstze | Unsere Vermittlungsstelle bietet interessierten Paaren, die sich mit der Adoption eines Kindes aus dem Ausland auserinandersetzen, ein unverbindliches und individuelles Informationsgesprch an. Unsere Mitarbeiterinnen geben Einblick in das Verfahren und die Vorgehensweise, stellen die jeweiligen Herkunftslnder vor und geben Einblick, welche Kinder ber unsere Stelle vermittelt werden knnen. Eine internationale Adoption wird erst angestrebt, wenn keine zufriedenstellende Lsung im Heimatland gefunden wurde. Wir suchen keine Kinder fr Eltern, sondern Eltern fr Kinder. |
| Herkunftslnder | Indien, Aethiopien, Kolumbien. Terre des Hommes hat eine Bewilligung fr 24 weitere Lnder, wo die Organisation eine Vertretung hat, zur Zeit jedoch keine Adoptionen durchfhrt. |
| Adoptionen | ca. 30 Adoptionen pro Jahr |
Bedingungen
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Die Altersdifferenz zwischen dem Kind und den Adoptiveltern sollte 40 bis 43 Jahre nicht berschreiten. Familien mit Kindern werden akzeptiert. |
Bedingungen
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Indien:
Kinder ab zwei Jahren mit gesundheitlichen Problemen oder leichten bis
schwerwiegenden krperlichen Behinderungen
Aethiopien: Kinder ab einem Jahr, vorwiegend gesund Kolumbien: Kinder verschiedenen Alters mit gesundheitlichen Problemen |
| Verfahren |
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| Wartezeit | Je nach Alter, Gesundheitszustand und Herkunftsland des Kindes sind die Wartezeiten unterschiedlich |
| Kosten | Erffnung des Dossiers Fr.
500.-
Verfahrenskosten und Spesen im Heimatland des Kindes Fr. 1'000.- bis 2'500.-. Spesen der Vermittlungsstelle: Fr. 1'000.- bis 4'000.- gemss Einkommen der Adoptiveltern |
| Sprachen | franzsisch, deutsch, englisch |
Vereinigung fr Adoptionshilfe
| Kontaktadresse | Vereinigung fr
Adoptionshilfe, Postfach 828, 3000 Bern 8
Marlne Zoppelletto, Bndenweg 3, 2544 Bettlach, Tel.
und Fax 032 645 28 52 |
| Arbeitsgrundstze | Die Vereinigung setzt sich dafr ein, dass ein Kind aus Kolumbien im Respekt vor der Kultur und der Rechtsordnung seiner Heimat adoptiert wird. Wir mchten nicht mglichst viele Kinder vermitteln, sondern korrekt und absolut legal arbeiten. Wir vermitteln Kinder im Vorschulalter, damit sie sich ganz in Kultur und Sprache ihrer neuen Heimat einleben knnen |
| Herkunftslnder | Kolumbien |
| Adoptionen | ca. 20 Adoptionen pro Jahr |
Bedingungen
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bei Schweizern: verheiratet,
Durchschnittsalter hchstens 43 Jahre
bei Auslndern zustzlich Bewilligung des Heimatlandes erforderlich |
Bedingungen
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max. Alter 5 Jahre (abhngig vom Alter der Adoptiveltern), guter Gesundheitszustand. Auf das Geschlecht kann kein Einfluss genommen werden, Einschrnkungen bei der Hautfarbe sind mglich. Geschwister knnen gemeinsam adoptiert werden. |
| Verfahren | Erstabklrung; psycholog. Eintrittsgesprch; Dossier mit Schweizer Sozialbericht. Wir legen das Dossier der kol. Vormundschaftsbehrde vor, die nach einer Wartezeit ein oder mehrere Kinder zuspricht. Beide Elternteile mssen nach Kolumbien reisen und dort die nationale Adoption abwarten (Dauer 3 bis 5 Wochen). |
| Wartezeit | in Kolumbien nach Vorlage der Bewilligung mindestens anderthalb bis zwei Jahre; die Vermittlung ist in der Regel erfolgreich |
| Kosten | Dossier inkl. Uebersetzungen ca. Fr. 2'000.- bis 3'000.-; Betreuung und Spesen in der Schweiz Fr. 1'000.-, in Kolumbien US$ 600.-; Anwalts- und Dolmetscherhonorar US$ 1'200.-, Reise und Aufenthalt ca. Fr. 6'000.- (Einzelkind) bis 8'000.- (Geschwister) |
| Sprachen | deutsch, franzsisch, italienisch, spanisch, englisch |
Konferenz der Adoptionsvermittlungsstellen
der
Schweiz KAVS
1. Grundlagen
Die vorliegende Charta ist das Ergebnis der Diskussion unter den Mitgliedern der KAVS zur Charta der Vermittlungsstellen, die von der Coordination romande d'adoption vorgelegt und der KAVS zur Ueberarbeitung zur Verfgung gestellt wurde. Die Charta soll die Minimalanforderungen enthalten, welche die Mitglieder der KAVS erfllen mssen. Sie soll Regeln und Leitlinien fr die Adoptionsvermittlung enthalten, welche fr die Mitglieder der KAVS verpflichtend sind. Aus diesem Grund ist die Unterzeichnung der Charta Voraussetzung fr die Mitgliedschaft bei der KAVS.
2. Einleitende Gedanken
Das Spannungsfeld Adoptionsvermittlung ist geprgt von einem massiven Geflle an Macht und Einfluss zwischen den in der Regel gut ausgebildeten, finanziell gut situierten Eltern, die sich ein Kind zur Adoption wnschen, auf der einen Seite und den Suglingen und Kleinkindern ohne oder mit ungengendem Beistand ihrer leiblichen Eltern auf der andern Seite. In der internationalen Adoption kommt noch das massive Wohlstands- und Entwicklungsgeflle zwischen westlichen Industrienationen und den Entwicklungs- oder Ostblocklndern dazu. Die grosse und weiter zunehmende Zahl kinderloser Ehepaare steht einer abnehmenden Zahl von zur Adoption freigegebenen Kindern gegenber; dadurch entsteht ein Nachfragedruck, der durch die verstndlichen und untersttzungswrdigen Bemhungen klassischer Herkunftslnder von internationalen Adoptionen verstrkt wird, welche sich zunehmend bemhen, der innerstaatlichen Plazierung von Adoptivkindern den Vorzug gegenber Auslandadoptionen zu geben.
Die Adoption ist in diesem Spannungsfeld nicht nur als Massnahme zum Schutz von Kindern ohne oder mit ungengendem elterlichen Beistand zu sehen, sondern sie dient auch der Befriedigung des Kinderwunsches von Paaren, die ihr berdurchschnittliches Mass an Geld, Bildung, Information und Einfluss einsetzen knnen, um ihr Ziel zu erreichen.
In diesem Machtgeflle besteht die latente Gefahr des Missbrauchs. Es braucht deshalb nicht nur staatliche Kindesschutzmassnahmen, eine staatliche Ueberwachung der Adoptionsvermittlung und jeder einzelnen Adoption, sondern auch den Willen der Adoptionsvermittlungsstellen, die Probleme und Gefahren zu erkennen und sich einer freiwilligen Selbstkontrolle zu unterziehen.
Dabei muss das Kindeswohl im Mittelpunkt der Bemhungen und Ueberlegungen stehen. Das Aufwachsen in einer intakten Familie trgt bei zum Erleben einer unbeschwerten Kindheit. Fehlt familire Geborgenheit in dieser Lebensphase, trauern Erwachsene oft jahrelang einer verpassten Kinder- und Jugendzeit nach. Durch die Adoption kann einem Kind eine dauerhafte Einbettung in ein familires Netz gewhrleistet werden. Erforderlich ist allerdings, dass die Adoption in einem in jeder Hinsicht transparenten, auch im Nachhinein berprfbaren Verfahren ausgesprochen wurde und fr Adoptivkinder und eltern die bestmgliche Lsung darstellt. Internationale Adoptionen sollen nur dort durchgefhrt werden, wo im Inland keine vernnftige Mglichkeit zur Adoption besteht. Den besten Schutz vor Missbrauch bieten Verfahren, die zwei Voraussetzungen erfllen: Einerseits soll in einem ersten Schritt festgestellt werden, dass fr ein Kind ohne oder mit ungengendem Elternbeistand eine Adoption die beste Lsung ist, und die Suche nach den Adoptiveltern darf erst beginnen, wenn dieser erste Schritt abgeschlossen ist. Anderseits sollen keine Zahlungen der Adoptiveltern erfolgen, welche ber die Vergtung von Spesen fr das Adoptionsverfahren hinausgehen.
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Vermittlungsstelle verpflichtet sich, auch im Ausland die jeweiligen rechtlichen Grundlagen fr die Adoptionsvermittlung einzuhalten. Zu diesem Zweck informiert sich die Vermittlungsstelle ber die rechtlichen Vorschriften in den Lndern, aus denen sie Adoptionen vermittelt. Sie lsst sich, sofern erforderlich, registrieren und holt alle erforderlichen Bewilligungen ein.
Die Vermittlungsstelle stellt den Adoptiveltern auf Wunsch eine in eine Landessprache bersetzte Kopie der wichtigsten rechtlichen Grundlagen fr die Adoption im Herkunftsland zur Verfgung.
Die Vermittlungsstellen arbeiten soweit wie mglich mit den zustndigen rtlichen Behrden zusammen. Falls die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen oder Personen erforderlich ist, achten die Vermittlungsstellen darauf, dass diese die im Land geltenden Vorschriften einhalten und, soweit erforderlich, die jeweilige nationale Bewilligung zur Ausbung der Adoptionsvermittlung besitzen. Die Vermittlungsstellen lassen sich Kopien dieser Bewilligungen vorlegen.
Die Vermittlungsstellen verpflichten sich, die zustndigen rtlichen Stellen zu benachrichtigen, sofern sie feststellen, dass die mit ihnen arbeitenden rtlichen Organisationen das Landesrecht oder die allgemeinen Grundstze des Haager Uebereinkommens nicht einhalten; sie brechen die Zusammenarbeit mit solchen Organisationen unverzglich ab.
Die Vermittlungsstellen arbeiten nur mit Kinderheimen, Waisenhusern oder andern fr die Kinderbetreuung zustndigen Stellen zusammen, welche das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder schtzen und Bedingungen fr die Kinderbetreuung sicherstellen, die dem im Land geltenden Standard entsprechen.
4. Die Aufgabe der Schweizer Vermittlungsstellen
Die Vermittlungsstelle klrt adoptionswillige Eltern ber die Chancen und Gefahren von Adoptionen auf. Sie verweist Eltern mit unklarer Motivation an Fachleute und vermittelt Kursangebote und Literatur zum Thema. Sie erteilt den Eltern Ausknfte ber Kultur, soziale und religise Werte und Normen im Herkunftsland. Sie unterhlt zu diesem Zweck gute Beziehungen zu den mglichen Herkunftslndern.
Die Vermittlungsstelle beschliesst nach ersten Abklrungen und Gesprchen mit dem adoptionswilligen Ehepaar ber die Frage, ob die Ausarbeitung eines Dossiers an die Hand genommen wird. Dieser Entscheid ist den Eltern mitzuteilen. Er kann, muss aber nicht nher begrndet werden.
4.3. Erstellung des Dossiers
Die Vermittlungsstelle bert die adoptionswilligen Eltern ber die fr das Adoptionsdossier erforderlichen Papiere.
Sie sttzt sich auf die Abklrungen, die im Rahmen der Erteilung der Pflegekinderbewilligung durch die zustndigen kantonalen Behrden vorgenommen wurden. Sie veranlasst zustzliche Abklrungen, falls dies im Herkunftsland erforderlich ist oder Zweifel an der Grndlichkeit oder Folgerichtigkeit der Abklrung der kantonalen Behrden bestehen. Sie nimmt Kontakt mit den zustndigen kantonalen Stellen auf, sofern die eigenen Abklrungen unerklrliche Widersprche zu den Abklrungen der kantonalen Stellen ergeben und die adoptionswilligen Eltern dieser Kontaktaufnahme zustimmen; falls die Eltern nicht zustimmen, wird die Adoptionsvermittlung nicht weiter verfolgt. Vermittlungsstellen, die von Schweizerischen Behrden mit der Ausarbeitung von Sozialberichten beauftragt werden, fhren diese Aufgabe durch Fachleute mit der erforderlichen Grndlichkeit durch.
Sobald die Arbeit am Dossier aufgenommen ist, kann die Vermittlungsstelle die Zusammenarbeit mit adoptionswilligen Eltern nur abbrechen, sofern nachtrglich Umstnde aufgetreten sind, welche eine Adoptionsvermittlung verunmglichen; sie teilt diesen Entscheid den Eltern mit. In diesem Fall zahlt die Vermittlungsstelle bereits bezahlte Vermittlungsspesen unter Verrechnung der bisherigen effektiven Aufwendungen zurck.
4.4. Verwaltung des Dossiers
Die Vermittlungsstelle unternimmt alles Erforderliche, um eine erfolgreiche Vermittlung herbeizufhren. Sie unterhlt die Kontakte zu den Behrden und Vertretern im Herkunftsland der Adoptivkinder; sie organisiert soweit zulssig den Schriftverkehr zwischen den adoptionswilligen Eltern und den Behrden im Herkunftsland.
Sie bert die Behrden des Herkunftslandes und die wartenden Adoptiveltern beim Entscheid ber die Zuteilung von Kindern. Sie untersttzt die Eltern bei der Reise ins Herkunftsland des Kindes.
4.5. Nachbetreuung
Nach erfolgter Vermittlung begleitet die Vermittlungsstelle Pflegeeltern und kinder bis zur Adoption in der Schweiz, mindestens aber whrend zwei Jahren, indem sie sich davon berzeugt, dass unverzglich eine Vormundschaft ber das Kind errichtet wird, und indem sie mindestens einmal jhrlich einen Bericht des Vormundes oder der Pflegeeltern einholt. Sie informiert sofern ntig ber das Schweizer Adoptionsverfahren.
Die Vermittlungsstelle steht Adoptiveltern und kindern fr Beratungen zur Verfgung und vermittelt auf Wunsch den Kontakt zu Fachleuten wie Sozialarbeitern, Psychologen, Aerzten und Juristen.
Sie organisiert Treffen von Adoptivfamilien, um den Kontakt der Adoptivkinder mit Kindern in gleicher Situation und aus dem gleichen Kulturkreis aufrecht zu erhalten.
4.6. Bestndigkeit von Organisation und Aktenfhrung
Die Vermittlungsstelle whlt eine geeignete Organisationsform und zieht die ntigen Fachleute bei, um sicherzustellen, dass die Ttigkeit ber lngere Zeit mit der ntigen Professionalitt ausgebt werden kann.
Sie bewahrt die eigenen Akten ber jede Adoptionsvermittlung whrend 100 Jahren auf und sorgt dafr, dass sie Adoptiveltern und kindern auf Wunsch zur Einsicht offenstehen. Bei Auflsung der Vermittlungsstelle bergibt sie die Akten zur Aufbewahrung der von der Konferenz der Adoptionsvermittlungsstellen bezeichneten Stelle.
Die Vermittlungsstelle sorgt dafr, dass die Adoptiveltern smtliche fr das Adoptionsverfahren wesentlichen Akten, die ber die Vermittlungsstelle weitergeleitet werden, in Kopie erhalten.
Die Vermittlungsstelle hndigt den Adoptiveltern auf Wunsch smtliche Unterlagen ber das Adoptionsverfahren aus, welche sie besitzt. Die Adoptiveltern haben Anspruch auf Aushndigung der Originalakten, soweit sie vorhanden sind; die Vermittlungsstelle kann Kopien bei sich aufbewahren.
5. Voraussetzungen fr die Vermittlung im Einzelfall
Die Vermittlung eines Adoptivkindes ist nur zulssig, wenn
Soweit das Recht des Herkunftslandes es erlaubt, darf die Adoption im Herkunftsland in jedem Fall erst ausgesprochen werden, wenn beide Adoptiveltern persnlichen Kontakt mit dem Kind hatten und erst dann die Zustimmung zur Adoption nach dem Recht des Herkunftslandes erklrt haben.
Geschwister sollen wenn immer mglich durch Adoptionen nicht getrennt werden.
Wird eine adoptionswillige Familie durch die Behrden des Herkunftslandes ausgewhlt, dann berprft die Vermittlungsstelle die Folgerichtigkeit der Zuteilung und teilt allfllige Unstimmigkeiten der Behrde des Herkunftslandes mit.
Wird eine adoptionswillige Familie durch die Vermittlungsstelle selbst vorgeschlagen, dann geht die Vermittlungsstelle mit aller zumutbaren Vorsicht vor, um sicherzustellen, dass Eltern und Kind zueinander passen. In schwierigen Fllen holt die Vermittlungsstelle die Stellungnahme der fr die Eltern und fr das Kind jeweils zustndigen Sozialarbeiter ein.
6. Kosten
Die Vermittlungsstellen sind jederzeit in der Lage, ihre Aufwendungen fr die Adoptionsvermittlung in der Schweiz und deren Finanzierung auszuweisen. Sie geben den adoptionswilligen Eltern auf Wunsch Einsicht in die diesbezglichen Unterlagen.
Soweit die Vermittlungsstellen Pauschalgebhren erheben, drfen diese die durchschnittlichen Kosten fr die Adoptionsvermittlung nicht berschreiten; entstehen aufgrund besonderer Umstnde lngerfristige Ueberschsse, sind diese gemeinntzigen Zwecken im Herkunftsland oder in der Schweiz zuzufhren. Erfolgshonorare sind unzulssig.
Die Vermittlungsstellen sind jederzeit in der Lage, die von ihnen im Herkunftsland an Behrden oder Amtsstellen bezahlte Gebhren zu belegen. Sie verpflichten sich, nicht mehr als die blichen Gebhren zu bezahlen.
Soweit im Herkunftsland die Dienste von privaten Vermittlungsstellen oder Anwlten beansprucht werden oder die Vermittlungsstellen eigene Vertreter beschftigen, werden nicht mehr als die ortsblichen Honorare bezahlt. Soweit Pauschalgebhren bezahlt werden, ist sicherzustellen, dass diese Gebhren nicht mehr als den durchschnittlichen Aufwand nach ortsblichen Anstzen abgelten; die Aufwendungen im Einzelfall mssen belegt werden knnen. Soweit Zahlungen an Vertreter oder Anwlte geleistet werden, die von diesen zur Begleichung amtlicher Gebhren verwendet werden, sind die Belege fr diese weitergeleiteten Gelder einzufordern und auf Verlangen den adoptierenden Eltern auszuhndigen.
Soweit im Herkunftsland Zahlungen fr den Aufenthalt von vermittelten Kindern in Heimen, Schulen o.. geleistet werden, berprfen die Vermittlungsstellen, ob die verrechneten Anstze den landesblichen Tarifen entsprechen; sie verpflichten sich, keine wesentlich hheren Anstze als die ortsblichen zu bezahlen.
Zahlungen an leibliche Eltern adoptierter Kinder fr die Zustimmung zur Adoption oder fr Unterhalts- oder Arztkosten der Eltern oder der Kinder, die vor der Freigabe des Kindes zur Adoption durch die zustndige Stelle entstanden sind, sind unter keinen Umstnden zulssig. Zahlungen fr Arzt- und Unterhaltskosten der Kinder nach der Freigabe zur Adoption sind nur zulssig, sofern die leiblichen Eltern oder die Zahlungsempfnger keinen Einfluss auf die Zuteilung der Kinder haben und sich die Hhe der Zahlungen im Rahmen der ortsblichen Kosten bewegen.
Spenden von wartenden Eltern an Organisationen, welche zur Adoption vorgesehene Kinder betreuen, drfen nur ber die Vermittlungsstelle abgewickelt werden und sind von der Vermittlungsstelle ohne Angabe ber die Personalien des Spenders weiterzuleiten. Nachtrgliche Spenden von Adoptiveltern an Organisationen, die ihre Adoptivkinder betreut haben, sind nur zulssig, wenn sie freiwillig erfolgen; jede Druckausbung auch nur in der Form, dass auf die Ueblichkeit solcher Spenden hingewiesen wrde, ist unzulssig.
6.3. Information der Eltern
Die Adoptiveltern werden bereits bei der ersten ausfhrlichen Information ber die zu erwartenden Kosten im Detail aufgeklrt. Die Vermittlungsstelle weist dabei nicht nur die von ihr verlangten, sondern auch die sonst in der Schweiz, im Herkunftsland und fr die Reise von Adoptiveltern und kind zu erwartenden Kosten aus.
Die Adoptiveltern werden auch ber die Hhe der Kosten informiert, die entstehen, sofern eine Adoption nicht zustandekommt.
7. Vermittlungsvertrag
Die Vermittlungsstelle schliesst mit den wartenden Eltern einen schriftlichen Vertrag ab, in dem mindestens folgende Punkte geregelt sind:
Der Rahmenvertrag ist durch den Vorstand der KAVS zu genehmigen. Die KAVS stellt einen Mustervertrag zur Verfgung.
Diese Charta wurde anlsslich der Delegiertenversammlung der KAVS vom 23. April 1999 einstimmig verabschiedet.
Fr die KAVS: